Hallo,
enterben ist immer möglich. Es reicht dies im Testament zu formulieren oder den Sohn schlichtweg nicht zu erwähnen!
Es ist grundlegend jedoch so, dass Sie auf bereits Verschenktes keinen Anspruch mehr haben (was Ihnen sicherlich auch klar ist).
Und Ihr Sohn wird auch nicht komplett leer ausgehen! Begründung:
Er hat immer Anspruch auf seinen Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Mehr dazu können Sie in unserem Erbrecht Ratgeber nachlesen:
Pflichtteil und Pflichtteilsanspruch - Erbrecht Ratgeber
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach