Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Nebenkostenrückzahlung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 20.07.2011, 13:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 2
Standard Nebenkostenrückzahlung

Hallo,
hab vom 1.1.2010 bis zum 31.07.2010 eine Wohnung gemietet. Da Mängel nicht beseitigt wurden habe ich fristgerecht gekündigt und wohne seit dem 01.08.2010 in meiner neuen Wohnung. Seitdem warte ich auf meine Nebenkostenabrechnung. Da ich die Wohnung erst im Februar bezogen hab, keine Küche hatte und kaum Zuhause war müßte ich eine ordentliche Rückzahlung bekommen (100€ NK für eine Person pro Monat bezahlt). Auf Nachfrage bei der Vermieterin hieß es, dass es bis Ende des Jahres dauern könnte. So neues Jahr aber immer noch keine Abrechnung. Bei einer erneuten Nachfrage hieß es dann das es Ende Mai wird. Ende Mai ist rum und es passiert nichts. Bei meiner 3. Anfrage im Juni hieß es dann das sie das Recht hätte sich soviel Zeit zu lassen. Ich denke sie will sich rächen das ich nur 7 Monate mietete. Meine Fragen: Wie lang hat sie Zeit für die Abrechnung, wann muß sie nichts mehr zurückzahlen (verjährung) und wer muß den Anwalt bezahlen wenn ich einen beauftrage? Danke schonmal für eure Hilfe



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 20.07.2011, 14:24
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Nebenkostenrückzahlung

Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen. Wenn es in Ihrem Fall das Kalenderjahr ist, hat der VM tatsächlich Zeit bis Ende Dezember 2011.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.07.2011, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.07.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Nebenkostenrückzahlung

Ok Danke. Was wenn er nach den 12 Monaten immer noch keine Abrechnung gemacht hat? Wie lang kann ich mein Geld fordern und wie gehe ich am besten vor?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.07.2011, 15:00
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Nebenkostenrückzahlung

Sollte der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten nicht innerhalb der Frist zugestellt haben, ist ein Nachzahlungsanspruch für den Vermieter verjährt.

Auf eine Erstattung haben Sie als Mieter meines Wissens nach 3 Jahre Anspruch nach Ablauf der Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Nebenkostenrückzahlung