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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Nebenkostenrückzahlung
Hallo,
hab vom 1.1.2010 bis zum 31.07.2010 eine Wohnung gemietet. Da Mängel nicht beseitigt wurden habe ich fristgerecht gekündigt und wohne seit dem 01.08.2010 in meiner neuen Wohnung. Seitdem warte ich auf meine Nebenkostenabrechnung. Da ich die Wohnung erst im Februar bezogen hab, keine Küche hatte und kaum Zuhause war müßte ich eine ordentliche Rückzahlung bekommen (100€ NK für eine Person pro Monat bezahlt). Auf Nachfrage bei der Vermieterin hieß es, dass es bis Ende des Jahres dauern könnte. So neues Jahr aber immer noch keine Abrechnung. Bei einer erneuten Nachfrage hieß es dann das es Ende Mai wird. Ende Mai ist rum und es passiert nichts. Bei meiner 3. Anfrage im Juni hieß es dann das sie das Recht hätte sich soviel Zeit zu lassen. Ich denke sie will sich rächen das ich nur 7 Monate mietete. Meine Fragen: Wie lang hat sie Zeit für die Abrechnung, wann muß sie nichts mehr zurückzahlen (verjährung) und wer muß den Anwalt bezahlen wenn ich einen beauftrage? Danke schonmal für eure Hilfe |
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#2
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AW: Nebenkostenrückzahlung
Der Vermieter muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums die Abrechnung der Betriebskosten vorlegen. Wenn es in Ihrem Fall das Kalenderjahr ist, hat der VM tatsächlich Zeit bis Ende Dezember 2011.
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#3
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AW: Nebenkostenrückzahlung
Ok Danke. Was wenn er nach den 12 Monaten immer noch keine Abrechnung gemacht hat? Wie lang kann ich mein Geld fordern und wie gehe ich am besten vor?
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#4
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AW: Nebenkostenrückzahlung
Sollte der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten nicht innerhalb der Frist zugestellt haben, ist ein Nachzahlungsanspruch für den Vermieter verjährt.
Auf eine Erstattung haben Sie als Mieter meines Wissens nach 3 Jahre Anspruch nach Ablauf der Frist zur Vorlage der Nebenkostenabrechnung. Mietrecht Einfach
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