Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Hallo, mein Hausverwalter hat mir letzte Woche erst die Nebenkostenabrechnungen für 2009 und 2010 in den Briefkasten geworfen. Leider bin ich kein Mitglied beim Mieterverein und bekomme keine weitere Auskunft, die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist. 2010 doch aber auch, oder?
|
AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Zitat:
|
AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!? Ziehe nämlich Ende des Monats aus, wahrscheinlich ist er dadurch drauf gekommen dass er ewig schon keine NKA gemacht zu haben.
Vielen Dank! |
AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Das ist korrekt. Dazu ist der Hausverwalter nicht berechtigt.
Es gäbe eine Ausnahme, wenn Sie ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hätten. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren! Mietrecht Einfach |
AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:07 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1