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sunshine_nici 18.01.2012 14:51

Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
 
Hallo, mein Hausverwalter hat mir letzte Woche erst die Nebenkostenabrechnungen für 2009 und 2010 in den Briefkasten geworfen. Leider bin ich kein Mitglied beim Mieterverein und bekomme keine weitere Auskunft, die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist. 2010 doch aber auch, oder?

Regenmacher 18.01.2012 15:08

AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
 
Zitat:

2010 doch aber auch, oder?
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann ist auch 2010 seit dem 01.01.2012 verjährt.

sunshine_nici 18.01.2012 15:26

AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
 
Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!? Ziehe nämlich Ende des Monats aus, wahrscheinlich ist er dadurch drauf gekommen dass er ewig schon keine NKA gemacht zu haben.

Vielen Dank!

Recht-Einfach 18.01.2012 17:23

AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
 
Das ist korrekt. Dazu ist der Hausverwalter nicht berechtigt.

Es gäbe eine Ausnahme, wenn Sie ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hätten. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren!


Mietrecht Einfach

anitari 19.01.2012 12:36

AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
 
Zitat:

die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist
Verfristet nicht verjährt. Evtl. Nachforderungen mußt Du nicht mehr zahlen.

Zitat:

2010 doch aber auch, oder?
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist ja.

Zitat:

Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!?
Für 2009 garantiert nicht und für 2010 nur wenn der Abrechnungszeitraum ein anderer ist und Dir danach die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist. Z. B. Abrechnungszeitraum 1.7.2010 - 30.6.2011. Dann wäre Dir die Abrechnung noch fristgerecht zugegangen.


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