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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.01.2012, 14:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Fellbach
Beiträge: 9
Standard Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Hallo, mein Hausverwalter hat mir letzte Woche erst die Nebenkostenabrechnungen für 2009 und 2010 in den Briefkasten geworfen. Leider bin ich kein Mitglied beim Mieterverein und bekomme keine weitere Auskunft, die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist. 2010 doch aber auch, oder?



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  #2  
Alt 18.01.2012, 15:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Zitat:
2010 doch aber auch, oder?
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann ist auch 2010 seit dem 01.01.2012 verjährt.
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  #3  
Alt 18.01.2012, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Fellbach
Beiträge: 9
Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!? Ziehe nämlich Ende des Monats aus, wahrscheinlich ist er dadurch drauf gekommen dass er ewig schon keine NKA gemacht zu haben.

Vielen Dank!
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  #4  
Alt 18.01.2012, 17:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Das ist korrekt. Dazu ist der Hausverwalter nicht berechtigt.

Es gäbe eine Ausnahme, wenn Sie ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hätten. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren!


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  #5  
Alt 19.01.2012, 12:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Zitat:
die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist
Verfristet nicht verjährt. Evtl. Nachforderungen mußt Du nicht mehr zahlen.

Zitat:
2010 doch aber auch, oder?
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist ja.

Zitat:
Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!?
Für 2009 garantiert nicht und für 2010 nur wenn der Abrechnungszeitraum ein anderer ist und Dir danach die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist. Z. B. Abrechnungszeitraum 1.7.2010 - 30.6.2011. Dann wäre Dir die Abrechnung noch fristgerecht zugegangen.
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Stichworte
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung, verjährung


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