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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Rückforderung von Nebenkosten
Ich bin im September 2010 in eine Wohnung gezogen und wohnte dort bis Dezember 2011. Für die verbleibenden 4 Monate 2010 steht mir eine Nebenkostenabrechnung zu. Diese wurde aber nicht erstellt bis Ende 2011. Nun habe ich zu hören bekommen, dass ich das Recht habe die Nebenkosten auf Grund dessen, dass eine Abrechnung nicht erstellt wurde, zurück fordern kann. Kann mir hierzu jemand helfen, ob dies auch dem entspricht. Vielen Dank
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#2
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Sie haben das Recht, notfalls per Klage, eine Abrechnung der Betriebskosten für diese Monate aus 2010 einzufordern. Lohnt aber nur, wenn Sie ein Guthaben zu Ihren Gunsten erwarten können.
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#3
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Zitat:
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#4
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Und wenn der Abrechnungszeitraum, lieber Herr Regenmacher, von September bis Oktober des Folgejahres geht? Oder gar keine monatlichen Vorauszahlungen vertraglich vereinbart wurden?
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#5
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AW: Rückforderung von Nebenkosten
Ganz einfach. Wir wollen doch voraussetzen, dass der Fragesteller nicht allzu blauäugig ist und weiß, dass er eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet hat.
Und meine Antwort bezieht sich auf die Annahme, dass in dieser Wohnung die Betriebskosten nach Kalenderjahr abgerechnet werden. Wie gesagt, ich setze voraus, dass sich der Fragesteller bei der Fragestellung Gedanken gemacht hat. |
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Stichworte |
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung |
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