Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Rückforderung von Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.01.2012, 13:11
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.01.2012
Beiträge: 1
Standard Rückforderung von Nebenkosten

Ich bin im September 2010 in eine Wohnung gezogen und wohnte dort bis Dezember 2011. Für die verbleibenden 4 Monate 2010 steht mir eine Nebenkostenabrechnung zu. Diese wurde aber nicht erstellt bis Ende 2011. Nun habe ich zu hören bekommen, dass ich das Recht habe die Nebenkosten auf Grund dessen, dass eine Abrechnung nicht erstellt wurde, zurück fordern kann. Kann mir hierzu jemand helfen, ob dies auch dem entspricht. Vielen Dank



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 03.01.2012, 13:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rückforderung von Nebenkosten

Sie haben das Recht, notfalls per Klage, eine Abrechnung der Betriebskosten für diese Monate aus 2010 einzufordern. Lohnt aber nur, wenn Sie ein Guthaben zu Ihren Gunsten erwarten können.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 03.01.2012, 20:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Rückforderung von Nebenkosten

Zitat:
Ich bin im September 2010 in eine Wohnung gezogen und wohnte dort bis Dezember 2011. Für die verbleibenden 4 Monate 2010 steht mir eine Nebenkostenabrechnung zu.
Woraus schließt Du das?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.01.2012, 20:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Rückforderung von Nebenkosten

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Sie haben das Recht, notfalls per Klage, eine Abrechnung der Betriebskosten für diese Monate aus 2010 einzufordern. Lohnt aber nur, wenn Sie ein Guthaben zu Ihren Gunsten erwarten können.
Und wenn der Abrechnungszeitraum, lieber Herr Regenmacher, von September bis Oktober des Folgejahres geht? Oder gar keine monatlichen Vorauszahlungen vertraglich vereinbart wurden?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 04.01.2012, 11:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rückforderung von Nebenkosten

Ganz einfach. Wir wollen doch voraussetzen, dass der Fragesteller nicht allzu blauäugig ist und weiß, dass er eine Betriebskostenvorauszahlung geleistet hat.

Und meine Antwort bezieht sich auf die Annahme, dass in dieser Wohnung die Betriebskosten nach Kalenderjahr abgerechnet werden.

Wie gesagt, ich setze voraus, dass sich der Fragesteller bei der Fragestellung Gedanken gemacht hat.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebskostenabrechnung, nebenkostenabrechnung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Nebenkosten Verdoppelt Vermieter will neuen Vertrag mit neuen Nebenkosten Mardin Betriebskosten und Nebenkosten 1 25.12.2010 16:57
Bei Mietpreisüberhöhung Rückforderung möglich? marie Miete und Miethöhe 3 05.08.2009 14:54


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:35 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Rückforderung von Nebenkosten