AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung
Das ist korrekt. Dazu ist der Hausverwalter nicht berechtigt.
Es gäbe eine Ausnahme, wenn Sie ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hätten. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren!
Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|