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Alt 18.01.2012, 17:23
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Das ist korrekt. Dazu ist der Hausverwalter nicht berechtigt.

Es gäbe eine Ausnahme, wenn Sie ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung zu erwarten hätten. Hier gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren!


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