Zitat:
die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist
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Verfristet nicht verjährt. Evtl. Nachforderungen mußt Du nicht mehr zahlen.
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2010 doch aber auch, oder?
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Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist ja.
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Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!?
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Für 2009 garantiert nicht und für 2010 nur wenn der Abrechnungszeitraum ein anderer ist und Dir danach die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist. Z. B. Abrechnungszeitraum 1.7.2010 - 30.6.2011. Dann wäre Dir die Abrechnung noch fristgerecht zugegangen.