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Alt 19.01.2012, 12:36
anitari anitari ist offline
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Standard AW: Verjährungsfrist Betriebskostenabrechnung

Zitat:
die Dame hat mir nur gesagt dass 2009 verjährt ist
Verfristet nicht verjährt. Evtl. Nachforderungen mußt Du nicht mehr zahlen.

Zitat:
2010 doch aber auch, oder?
Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist ja.

Zitat:
Und der Hausverwalter ist auch nicht berechtigt diese Kosten jetzt an meiner Kaution abzuziehen!?
Für 2009 garantiert nicht und für 2010 nur wenn der Abrechnungszeitraum ein anderer ist und Dir danach die Abrechnung fristgerecht zugegangen ist. Z. B. Abrechnungszeitraum 1.7.2010 - 30.6.2011. Dann wäre Dir die Abrechnung noch fristgerecht zugegangen.
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