Heizkostenvereteilung auch zu 100 % nach Verbrauch ?
folgenden Sachverhalt möchte ich klären, vielleicht können Sie mir hier behilflich sein, oder einen Tipp geben, wo ich mich entsprechend informieren kann !
Ich lebe in einem Mehrfamilienhaus mit 4 Wohnparteien. 2 Wohnungen davon gehören einem Eigentümer, diese werden von ihm vermietet. Die beiden anderen Wohnungen werden jeweils von den Eigentümern auch bewohnt. Die Abrechnung der Heiz-/bzw. Warmwasserkosten wurden bisher zu 100 % nach Verbrach abgerechnet (gemessen durch Zähler direkt im Heizungsraum/Keller, Warmwasserzähler in der Wohnung). Nun möchte der Wohnungseigentümer, der seine beiden Wohnungen vermietet, unbedingt nach neuer Heizungsverordnung 2009 abrechnen, wonach hier 30 % nach Wohnungsgröße und nur noch 70 % nach Verbrauch abgerechnet werden sollen. Dies wird so von den beiden anderen Wohnungsbesitzern nicht gewollt, da man der Meinung ist, dass auch eine Abrechnung zu 100 % nach Verbrach eine gerechte und damit auch akzeptable Abrechnungsform ist ! Besteht denn hier ein Zwang, die Abrechnung nach neuer Heizungsverordnung 2009 abzurechnen ? Können Sie uns hier weiterhelfen ? Wehener |
AW: Heizkostenvereteilung auch zu 100 % nach Verbrauch ?
Zitat:
Die neue Heizkostenverordnung 2009 |
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