Nebenkostenabrechnung - Frist für Mieter?
Mein ehemaliger Mieter erhielt vor ca. 4 Wochen seine Nebenkostenabrechnung für 2011 mit einem Rückzahlungsanspruch.
Ich hatte mit diesem ehemaligen Mieter bei allen vergangenen Abrechnungen die unterschiedlichsten rechtlichen Probleme - daher muß ich auch bei dieser Abrechnung (wieder) davon ausgehen, dass auch die letzte Nebenkostenabrechnung genauestens von ihm und seinem Mieterschutzbund "unter die Lupe" genommen wird. In diesem Fall sicher unkritischer, als sich erstmalig ein Rückzahlungsanspruch für ihn ergibt. Die von mir noch anteilig einbehaltene Kaution habe ich ihm zwischenzeitlich überwiesen, da es meines Erachtens kein Recht mehr gibt, diese weiterhin einzubehalten. Die Abrechnung erging mittels "Einwurfeinschreiben", dessen Zugang ich auch durch die Post schriftlich bestätigt bekam. Ich kann also belegen, dass mein Mieter die Abrechnung fristgerecht erhalten hat. Konkrete Frage: was ist, wenn der Mieter erst im neuen Jahr (also erst Anfang 2013) reagiert und darlegen kann, dass meine Abrechnung Fehler aufweist und korrigiert werden muß? Hätte ich dann noch die Möglichkeit der Korrektur meiner Abrechnung oder kann der Mieter dann noch den Vorwurf vorbringen, ich hätte ihm keine korrekte Abrechnung innerhalb der Jahresfrist (bis 31.12.2012) vorgelegt und somit ggf. sogar Anspruch auf komplette Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlung aus dem Mietjahr 2011? Ich bin einfach unsicher, weil sich der Mieter trotz Rückzahlungsanspruch auch nach vier Wochen noch nicht auf meine Abrechnung gemeldet hat. Sollte ich ihm ggf. ohne seine schriftliche Zustimmung zu meiner Abrechnung das Guthaben auszahlen? |
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Ich denke, dass hier etwas anderes gefragt ist. Ein Mieter hat 12 Monate Zeit ab Erhalt der Abrechnung, um diese zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren:
Nebenkostenabrechnung: Fristen für Vermieter und Mieter |
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