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gouryella 25.11.2012 06:55

Nebenkostenabrechnung oder ein schlechter Witz ???
 
Hallo zusammen...

Meine Freundin wohnt seit dem 01.12.2011 in einer 70qm Wohnung und hat die Woche ihre erste Nebenkostenabrechnung bekommen.

Zu dem Haus. Komplett modenisiert in 2010. Dämmung, Fenster,
Öl-Heizung mit Brennwerttechnik, alles neu. 4 Parteien

Die Abrechnung ist von 01.12.2011 bis 30.06.2012 (also 7 Monate)

Für die Heizung in den 7 Monaten sind laut Abrechnung 4710 kWh angefallen, soweit alles i.O....

Warm Wasser wird über Durchlauferhizer bereit gestellt.

Aber für eine kWh wird ein Betrag von 0,156 Euro berechnet.
Also 4710 x 0,156 = 734,76 Euro

Der Heizwert von Heizöl liegt bei 10 kWh für einen Liter.
Wenn man jetzt einen Preis von 0,95 Euro pro Liter rechnet,
dann komme ich auf 0,095 Euro pro kWh...
Wären dann 4710 x 0,095 = 447,45 Euro

Die Differenz ist dann doch erheblich finde ich.

Kann die Angabe von 0,156 Euro richtig sein

Oder wurde vom Vermieter versehentlich normaler Diesel-Kraftstoff getankt ?

Vieler Grüsse

Sven

Regenmacher 25.11.2012 08:29

AW: Nebenkostenabrechnung oder ein schlechter Witz ???
 
Ihre Freundin soll sich die Heizkostenrechnung vom Vermieter erklären lassen. Und wenn der das nicht kann, dann wird es der Dienstleister (techem, Minol, Brunata, o.a.) können, der die Abrechnung erstellt hat.

Eine weitere Möglichkeit besteht, die Experten der Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale Energieberatung :: Homepage) zu kontaktieren. Dort werden Fragen zu Heizkosten und deren Abrechnung beantwortet.

Sange 25.11.2012 08:43

AW: Nebenkostenabrechnung oder ein schlechter Witz ???
 
Ich finde den im Folgenden beschriebenen Weg sinnvoll, da man auch gleich eine Beratung erhält, wie weiter zu verfahren ist:

- der Heizkostenabrechnung widersprechen (kurzes Schreiben genügt)
- Belegeinsicht beim Vermieter verlangen und die entsprechenden zu beanstandenden Belege kopieren
- mit den Belegen zu einem Mieterverein gehen und dort prüfen lassen

Ein Mieter hat bevor er zahlen muss, eine Frist von 4 Wochen für die Prüfung der Abrechnung.


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