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rechtsquest 25.04.2013 21:52

Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Guten Abend,

ich stehe mit meinem Vermieter aktuell in einer Konfliktsituation. Es geht darum, dass wir eine Nebenkostenvorauszahlung geleistet haben und nun einen Anspruch auf eine Rückerstattung haben. In anderer Quelle heißt es:

Zitat:

Der Vermieter kommt mit seiner Zahlung spätestens nach 30 Tagen in Verzug (§ 286 III 1 BGB) (Schmid ZMR 2000.663). Zahlt der Vermieter nicht, kann der Mieter ihn trotzdem nochmals mahnen und muss ihn letztlich auf Zahlung des Erstattungsguthabens verklagen.
Die 30 Tage sind verstrichen und die erste Erinnerung wurde versendet. Muss ich ihn überhaupt mahnen? Wie viele Anläufe sind im Norm? Zwei? Habe echt keine Lust mich juristisch damit auseinander zu setzen ..... :(

Vielen Dank für die Antwort auf die vielen Fragen und einen schönen Abend!
Viele Grüße
rechtsquest

Regenmacher 26.04.2013 16:18

AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Und warum wird der Betrag nicht mit der nächsten Miete verrechnet?

rechtsquest 26.04.2013 16:31

AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Gute Frage - nächste Frage. Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Leider.

Regenmacher 26.04.2013 16:35

AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Zitat:

Ich weiß es ehrlich gesagt nicht.
Wenn Sie es als Mieter und Empfänger des Betrages nicht wissen, wer dann?

rechtsquest 26.04.2013 16:36

AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Ich kann doch nicht schlichtweg den Beitrag in den kommenden Zahlungsausgang tätigen - oder doch?

Sange 27.04.2013 09:33

AW: Nebenkostenvorauszahlung: Rückerstattung - welcher Zeitraum?
 
Wenn der Mieter die Abrechnung mit dem Guthaben vorliegen hat, dann hat er gegenüber dem Vermieter den Anspruch auf Auszahlung innerhalb 4 Wochen.

Der Vermieter gerät mit der ersten Mahnung (ca.14 Tage) in Verzug.

Man könnte so einen Fall nun seinem Anwalt übergeben oder mit den Mietzahlungen aufrechnen.

Ich verstehe das Hin und Her nicht. Und solche Sprüche
Zitat:

Habe echt keine Lust mich juristisch damit auseinander zu setzen .....
können Sie einfach in einem Rechtsforum vergessen. Genauso wie eine Rechtsberatung.
Wenn Sie Ihr Geld haben möchten, dann sollten Sie auch selbst die Initiative ergreifen und nicht andere damit Löchern. :p


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