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Meater 21.05.2013 22:29

Kosten für zusätzliche Heizung
 
Hallo,

seit Anfang Mai ist unsere Heizung außer Betrieb. Seitdem hatten wir in der Wohnung teilweise Temperaturen von 17 Grad (Wohnzimmer, Küche). Für diesen Fall hat uns der Vermieter einen Heizlüfter zur Verfügung gestellt.
Da unsere Heizkosten pauschal berechnet werden, würde ich gerne die zusätzlichen Stromkosten für den Heizlüfter in Rechnung stellen. Ist das rechtens?

Wir wohnen mit unserem Mieter gemeinsam in einem Haus.

Schön wäre es wenn bei einer Antwort ein ein Paragraph o.ä. angegeben wird auf den ich mich berufen kann.

Vielen Dank schon einmal

Recht-Einfach 22.05.2013 20:31

AW: Kosten für zusätzliche Heizung
 
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck "Pauschal" hier richtig gebraucht wird.

Eine Pauschalmiete bedeutet, dass Ihre Miete festgeschreiben ist inklusive aller Nebenkosten. Dies ist eigentlich eine Konstellation, von der ein Mieter profitiert, da er keinen Preissteigerungen am Energiemarkt unterworfen ist.

Wenn Sie nun einen Heizlüfter aufstellen, und die Stromkosten eh pauschal geregelt sind, dann zahlt diese Kosten auch der Vermieter.

Vielleicht verstehe ich den Sachverhalt falsch, dann bitte ich um Aufklärung.


Mietrecht Einfach

Meater 22.05.2013 20:49

AW: Kosten für zusätzliche Heizung
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 7435)

ich bin mir nicht sicher, ob der Ausdruck "Pauschal" hier richtig gebraucht wird.

Da habe ich mich nicht detailiert genug ausgedrückt.
Pauschal wird bei uns nur die Heizung abgerechnet (da keine Wärmemengenzähler vorhanden sind). Der Strom wird nach Vebrauch abgerechnet.

viele Grüße
Meater

Recht-Einfach 22.05.2013 20:55

AW: Kosten für zusätzliche Heizung
 
Dann ist es einfach. Bitte lesen Sie einmal zum Thema Heizpflicht des Vermieters:
Die Heizpflicht des Vermieters im Mietrecht

Weisen Sie den Vermieter auf seine Heizpflicht hin und machen Sie mit Ihm einen Deal zur Minderung der Stromkosten durch den Heizlüfter.


Mietrecht Einfach

Meater 22.05.2013 21:24

AW: Kosten für zusätzliche Heizung
 
Vielen Dank...

Regenmacher 23.05.2013 09:04

AW: Kosten für zusätzliche Heizung
 
Zitat:

Da unsere Heizkosten pauschal berechnet werden,
Ich denke, dass diese Heizkosten nicht pauschal, sondern rein nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Pauschalisierte Heizkosten sind seit 2009 nicht mehr erlaubt, in einem 2-Familienhaus mit dem Vermieter im Haus ist eine Abrechnung nach m² aber nicht zu beanstanden.

D.h., hier ist Verhandlungsgeschick gefragt und das ist letztendlich Ihr Part.


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