Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Betriebskosten und Nebenkosten (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/)
-   -   Warmwasser in der Toilette (https://www.forum-recht-einfach.de/betriebskosten-und-nebenkosten/warmwasser-der-toilette-228.html)

Mira09 05.07.2009 10:41

Warmwasser in der Toilette
 
Hallo allerseits,

wir wohnen nun seit 7 Monaten in unserer ersten Wohnung und heute habe ich mit Schrecken festgestellt, dass unsere Toilette an den Warmwasserzulauf angeschlossen sein muss.
Bisher hatten wir für warmes Wasser sehr lange Vorlaufzeiten, aber seit letzte Woche etwas am System gemacht wurde kommt sofort warmes Wasser aus dem Hahn. Was und natürlich zunächst sehr gefreut hat. Leider habe ich nun aber auch festgestellt, dass durch die Toilette heißes Wasser fließt und mir mal den Warmwasserzähler während des Spülens angesehen – der gelaufen ist. Das erklärt wohl auch den hohen Zählerstand von 14 m³ Warmwasser und nur 1 m³ Kaltwasser.

Ich ahnen nun eine hohe Nachzahlung voraus, für Warmwasser das durchs Klo gerauscht ist....
Zu meiner Frage:
1.Was gibt es für eine Möglichkeit dieses Problem so schnell wie möglich beheben zu lassen? Der Vermieter ist in solch einem Fall eines Falschanschlusses doch zur Änderung verpflichtet, oder?
2.Gibt es für uns eine Möglichkeit eine Minderung auf die Warmwasserkosten zu erhalten? Da wir einen großen Teil dieses Warmwassers gar nicht zum Duschen etc. verwendet haben?


Gruß und Danke im Vorraus für eine Antwort

Recht-Einfach 05.07.2009 17:23

AW: Warmwasser in der Toilette
 
Hallo Mira09,

der erste Schritt sollte in diesem Falle sein, den Vermieter über den Mangel schriftlich in Kenntnis zu setzen mit einer Frist zur Behebung des Mißstands (ggf. 14 Tage).
Sollte in dieser Zeit nichts passieren, könnt Ihr die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.

Was Ihr auf keinen Fall machen solltet: Selber einen Handwerker bestellen. Hier besteht immer das Risiko, dass Ihr das Geld nicht vom Vermieter wiederbekommt.

Eine Minderung auf die Warmwasserkosten halte ich leider für ausgeschlossen. Dies würde sicher vom Energielieferanten abgelehnt und ich denke, man möchte sich nicht unbedingt über einen Rechtsanwalt unterhalten, wenn die Kosten ggf. überschaubar sind und auch die Aussicht auf Erfolg nicht garantiert werden kann.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:58 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1