Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Warmwasser in der Toilette

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.07.2009, 10:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2009
Beiträge: 1
Standard Warmwasser in der Toilette

Hallo allerseits,

wir wohnen nun seit 7 Monaten in unserer ersten Wohnung und heute habe ich mit Schrecken festgestellt, dass unsere Toilette an den Warmwasserzulauf angeschlossen sein muss.
Bisher hatten wir für warmes Wasser sehr lange Vorlaufzeiten, aber seit letzte Woche etwas am System gemacht wurde kommt sofort warmes Wasser aus dem Hahn. Was und natürlich zunächst sehr gefreut hat. Leider habe ich nun aber auch festgestellt, dass durch die Toilette heißes Wasser fließt und mir mal den Warmwasserzähler während des Spülens angesehen – der gelaufen ist. Das erklärt wohl auch den hohen Zählerstand von 14 m³ Warmwasser und nur 1 m³ Kaltwasser.

Ich ahnen nun eine hohe Nachzahlung voraus, für Warmwasser das durchs Klo gerauscht ist....
Zu meiner Frage:
1.Was gibt es für eine Möglichkeit dieses Problem so schnell wie möglich beheben zu lassen? Der Vermieter ist in solch einem Fall eines Falschanschlusses doch zur Änderung verpflichtet, oder?
2.Gibt es für uns eine Möglichkeit eine Minderung auf die Warmwasserkosten zu erhalten? Da wir einen großen Teil dieses Warmwassers gar nicht zum Duschen etc. verwendet haben?


Gruß und Danke im Vorraus für eine Antwort



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 05.07.2009, 17:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Warmwasser in der Toilette

Hallo Mira09,

der erste Schritt sollte in diesem Falle sein, den Vermieter über den Mangel schriftlich in Kenntnis zu setzen mit einer Frist zur Behebung des Mißstands (ggf. 14 Tage).
Sollte in dieser Zeit nichts passieren, könnt Ihr die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.

Was Ihr auf keinen Fall machen solltet: Selber einen Handwerker bestellen. Hier besteht immer das Risiko, dass Ihr das Geld nicht vom Vermieter wiederbekommt.

Eine Minderung auf die Warmwasserkosten halte ich leider für ausgeschlossen. Dies würde sicher vom Energielieferanten abgelehnt und ich denke, man möchte sich nicht unbedingt über einen Rechtsanwalt unterhalten, wenn die Kosten ggf. überschaubar sind und auch die Aussicht auf Erfolg nicht garantiert werden kann.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Warmwasser in der Toilette