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Alt 05.07.2009, 17:23
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Warmwasser in der Toilette

Hallo Mira09,

der erste Schritt sollte in diesem Falle sein, den Vermieter über den Mangel schriftlich in Kenntnis zu setzen mit einer Frist zur Behebung des Mißstands (ggf. 14 Tage).
Sollte in dieser Zeit nichts passieren, könnt Ihr die Miete um einen angemessenen Betrag kürzen.

Was Ihr auf keinen Fall machen solltet: Selber einen Handwerker bestellen. Hier besteht immer das Risiko, dass Ihr das Geld nicht vom Vermieter wiederbekommt.

Eine Minderung auf die Warmwasserkosten halte ich leider für ausgeschlossen. Dies würde sicher vom Energielieferanten abgelehnt und ich denke, man möchte sich nicht unbedingt über einen Rechtsanwalt unterhalten, wenn die Kosten ggf. überschaubar sind und auch die Aussicht auf Erfolg nicht garantiert werden kann.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung,


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