Verrechnung BK mit Nachforderungen?/Mängel nicht im Protokoll
Ich mache es kurz.
1. Laut Übergabeprotokoll gab es keine wesentlichen Mängel. Nun soll doch ein Toilettenbecken und ein Fenstersims in Rechnung gestellt werden. Ist dies überhaupt noch möglich? 2. Zum Zweck Finanzierung dieser "Ansprüche" soll nicht nur eine Verrechnung mit der noch einbehaltenen Restsumme der Kaution erfolgen, sondern auch mit dem Guthaben aus der BK-Abrechnung. Ist dies zulässig? |
AW: Verrechnung BK mit Nachforderungen?/Mängel nicht im Protokoll
Beziehen Sie sich auf das Protokoll und verweigern Sie die Zahlung/Verrechnung.
Zur Not müssen Sie dann über einen Mahnbescheid an das Geld kommen. |
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