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Verrechnung BK mit Nachforderungen?/Mängel nicht im Protokoll

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.09.2013, 11:51
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.09.2013
Beiträge: 1
Standard Verrechnung BK mit Nachforderungen?/Mängel nicht im Protokoll

Ich mache es kurz.
1. Laut Übergabeprotokoll gab es keine wesentlichen Mängel. Nun soll doch ein Toilettenbecken und ein Fenstersims in Rechnung gestellt werden.
Ist dies überhaupt noch möglich?

2. Zum Zweck Finanzierung dieser "Ansprüche" soll nicht nur eine Verrechnung mit der noch einbehaltenen Restsumme der Kaution erfolgen, sondern auch mit dem Guthaben aus der BK-Abrechnung. Ist dies zulässig?



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  #2  
Alt 10.09.2013, 12:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Verrechnung BK mit Nachforderungen?/Mängel nicht im Protokoll

Beziehen Sie sich auf das Protokoll und verweigern Sie die Zahlung/Verrechnung.

Zur Not müssen Sie dann über einen Mahnbescheid an das Geld kommen.
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Stichworte
betriebskostenabrechnung, guthaben, kaution, mängel, verrechnung, übergabe, übergabeprotokoll


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