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Kidz5 16.03.2016 10:57

Nebenkostenabrechnung 2014
 
Hallo.
Ich habe mal eine Frage:
Von 2014 habe ich ein Nebenkostenguthaben, wo ich Mitte Dezember 2015 von der Hausverwaltung gebeten wurde, meine Kontodaten durchzugeben. Dieses hab ich auch unverzüglich getan.
Die Hausverwaltung hat sich nun so wie ich auch mehrfach an die Vermieter gewandt per email, zuletzt die Hausverwaltung, die dann folgende Antwort erhalten hat:
Das Guthaben wird erst ausgezahlt, wenn von allen Mietern die Kontodaten vorliegen.
Somit hab ich mich gleich mal im Internet umgesehen, und bin auf mehreren Seiten zu dem Ergebnis gekommen, daß der Vermieter verpflichtet ist, innerhalb 30 Tagen das Guthaben auszubezahlen. Ist das richtig so?
Nun möchte ich den Vermieter jetzt noch einmal anschreiben, mit den Tatsachen, wenn es so ist, vielleicht auch mit einem Paragraphen, um dem Vermieter auch ein bisschen Nachdruck zu verleiten.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Regenmacher 16.03.2016 16:49

AW: Nebenkostenabrechnung 2014
 
Da braucht man doch keine Paragraphen, um sein Recht durchzusetzen. Entscheidend ist, dass eine Rechnung oder auch Gutschrift nach 30 Tagen zur Zahlung fällig ist. Außer es wurde ein anderer Termin vereinbart.

Und die berechtigte Forderung ist an den Vermieter zu richten, der ja auch die Miete plus Betriebskostenvorauszahlung kassiert hat.

Noch ein Tipp: Wenn der Betrag nicht gerade im Portokassenbereich liegt und 2015 wieder mit einer Gutschrift gerechnet wird, sollte man die monatlichen Vorauszahlungen reduzieren, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu erzielen.


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