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Colt123 03.06.2010 10:55

Gebühren für Kabelfernsehen
 
Folgende Situation:
Ich bin Vermieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren verschiedenen Eigentümer), das von einer Hausverwaltung betreut wird.
In dem Mietvertrag mit meiner Mieterin steht folgender Passus:
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
...
Alle weiteren Nebenkosten (Müllabfuhr, Kaminkehrer,...,Kabelfernsehen) werden nach der Wohnfläche umgelegt.
...

Im Gebäude bzw. in jeder Wohnung ist grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden.

Meine Fragen:
1. Bin ich als Vermieter verpflichtet automatisch einen Vertrag für die vermietete Wohnung mit einem Kabelanbieter abzuschliessen ?
2. Ist die Mieterin verpflichtet mir Ihren Wunsch nach einem Vertrag mitzuteilen ?
3. Muss ich aufgrund des Passus im Mietvertrag automatisch Kabelgebühren in den Nebenkosten einbehalten oder erst auf ausdrücklichen Wunsch der Mieterin sofern sie Kabelfernsehen überhaupt nutzt ?
4. Muss die Mieterin selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschliessen und wenn ja, wer führt die Gebühren an diesen ab ?

Für eine rasche Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar....

Recht-Einfach 03.06.2010 17:14

AW: Gebühren für Kabelfernsehen
 
Hallo,

wir haben zum Thema Kabelfernsehen und Kabelanschluss einen aufschlussreichen Artikel in unserem Portal:
Kabelfernsehen im Mietrecht

Hieraus ersehen Sie auch, dass Sie bei der Gestaltung relativ freigestellt sind. Am einfachsten wäre es, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass sich dieser um die Stellung des Kabelanschlusses oder einer anderen Alternative kümmert. Im Gegenzug fallen natürlich die Nebenkosten für Kabelfernsehen weg.

Wenn Sie die Gebühren für den Kabelanschluss bereits tragen, dann sollten Sie den Mieter darauf hinweisen, dass dieser auch zu nutzen ist, da die Kosten bereits im Mietvertrag unter Nebenkosten berechnet und weitergereicht werden.

Andernfalls treffen Sie eine schriftliche Abmachung neben dem Mietvertrag und beide Parteien sollten zufrieden sein.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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