Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Gebühren für Kabelfernsehen

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.06.2010, 10:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.06.2010
Beiträge: 1
Standard Gebühren für Kabelfernsehen

Folgende Situation:
Ich bin Vermieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren verschiedenen Eigentümer), das von einer Hausverwaltung betreut wird.
In dem Mietvertrag mit meiner Mieterin steht folgender Passus:
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
...
Alle weiteren Nebenkosten (Müllabfuhr, Kaminkehrer,...,Kabelfernsehen) werden nach der Wohnfläche umgelegt.
...

Im Gebäude bzw. in jeder Wohnung ist grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden.

Meine Fragen:
1. Bin ich als Vermieter verpflichtet automatisch einen Vertrag für die vermietete Wohnung mit einem Kabelanbieter abzuschliessen ?
2. Ist die Mieterin verpflichtet mir Ihren Wunsch nach einem Vertrag mitzuteilen ?
3. Muss ich aufgrund des Passus im Mietvertrag automatisch Kabelgebühren in den Nebenkosten einbehalten oder erst auf ausdrücklichen Wunsch der Mieterin sofern sie Kabelfernsehen überhaupt nutzt ?
4. Muss die Mieterin selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschliessen und wenn ja, wer führt die Gebühren an diesen ab ?

Für eine rasche Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar....



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 03.06.2010, 17:14
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Gebühren für Kabelfernsehen

Hallo,

wir haben zum Thema Kabelfernsehen und Kabelanschluss einen aufschlussreichen Artikel in unserem Portal:
Kabelfernsehen im Mietrecht

Hieraus ersehen Sie auch, dass Sie bei der Gestaltung relativ freigestellt sind. Am einfachsten wäre es, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass sich dieser um die Stellung des Kabelanschlusses oder einer anderen Alternative kümmert. Im Gegenzug fallen natürlich die Nebenkosten für Kabelfernsehen weg.

Wenn Sie die Gebühren für den Kabelanschluss bereits tragen, dann sollten Sie den Mieter darauf hinweisen, dass dieser auch zu nutzen ist, da die Kosten bereits im Mietvertrag unter Nebenkosten berechnet und weitergereicht werden.

Andernfalls treffen Sie eine schriftliche Abmachung neben dem Mietvertrag und beide Parteien sollten zufrieden sein.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:57 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Gebühren für Kabelfernsehen