Gebühren für Kabelfernsehen
Folgende Situation:
Ich bin Vermieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (mit mehreren verschiedenen Eigentümer), das von einer Hausverwaltung betreut wird.
In dem Mietvertrag mit meiner Mieterin steht folgender Passus:
§ 2 Mietzins und Nebenkosten
...
Alle weiteren Nebenkosten (Müllabfuhr, Kaminkehrer,...,Kabelfernsehen) werden nach der Wohnfläche umgelegt.
...
Im Gebäude bzw. in jeder Wohnung ist grundsätzlich ein Kabelanschluss vorhanden.
Meine Fragen:
1. Bin ich als Vermieter verpflichtet automatisch einen Vertrag für die vermietete Wohnung mit einem Kabelanbieter abzuschliessen ?
2. Ist die Mieterin verpflichtet mir Ihren Wunsch nach einem Vertrag mitzuteilen ?
3. Muss ich aufgrund des Passus im Mietvertrag automatisch Kabelgebühren in den Nebenkosten einbehalten oder erst auf ausdrücklichen Wunsch der Mieterin sofern sie Kabelfernsehen überhaupt nutzt ?
4. Muss die Mieterin selbst einen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschliessen und wenn ja, wer führt die Gebühren an diesen ab ?
Für eine rasche Beantwortung meiner Fragen wäre ich sehr dankbar....
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