Hallo,
wir haben zum Thema Kabelfernsehen und Kabelanschluss einen aufschlussreichen Artikel in unserem Portal:
Kabelfernsehen im Mietrecht
Hieraus ersehen Sie auch, dass Sie bei der Gestaltung relativ freigestellt sind. Am einfachsten wäre es, mit dem Mieter zu vereinbaren, dass sich dieser um die Stellung des Kabelanschlusses oder einer anderen Alternative kümmert. Im Gegenzug fallen natürlich die Nebenkosten für Kabelfernsehen weg.
Wenn Sie die Gebühren für den Kabelanschluss bereits tragen, dann sollten Sie den Mieter darauf hinweisen, dass dieser auch zu nutzen ist, da die Kosten bereits im Mietvertrag unter Nebenkosten berechnet und weitergereicht werden.
Andernfalls treffen Sie eine schriftliche Abmachung neben dem Mietvertrag und beide Parteien sollten zufrieden sein.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach