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DrHank 27.10.2010 19:24

Mietnebenkosten-Zahlungstermin
 
Hallo, habe da mal eine Frage!
Muss ich den, vom Vermieter festgesetzten Termin für die Nachzahlung der Mietnebenkosten wahrnehmen, wenn ich einen Termin beim Verbraucherschutz zum überprüfen der Rechnung erst nach den vom Vermieter festgesetzten Termin bekommen habe?(unsere Abrechnung stimmt vorne und hinten nicht)
Kann der Vermieter mir einen Strick ziehen, wenn ich noch nicht zahle?

Gruß, DrHank

Regenmacher 27.10.2010 19:36

AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin
 
Wenn dem Vermieter beweisbar mitgeteilt wurde, dass die Abrechnung fehlerhaft ist und eine Prüfung durch den Mieterverein vorgenommen wir, ruht der Anspruch auf Zahlung bis zur Klärung der Fehler:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...abrechnung.htm

Recht-Einfach 27.10.2010 23:03

AW: Mietnebenkosten-Zahlungstermin
 
Zusätzlich können Sie beim Vermieter auch eine Aussetzung der Vollziehung stellen.

Dies bedeutet, dass der "zweifelhafte" Betrag bis zur Klärung der tatsächlichen Verhältnisse durch Überprüfung einer beauftragten Stelle nicht fällig wird.
Dies sollte in der Regel vor Fälligkeit erfolgen!

Der Vermieter kann diesen Antrag ablehnen, dennoch sollte eine gerichtliche Nachvollziehbarkeit im Ernstfall zu Ihren Gunsten sein!

Viel Erfolg in der Zusammenarbeit mit dem Mieterverein.


Freundliche Grüße


Mietrecht Einfach


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