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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Gehören diese Kosten in die Nebenkostenabrechnung?
hallo,
ich möchte gerne wissen ob folgende kosten zur nebenabrechnung gehören: garantiewartung kaltwasserzähler........ sonstige kosten,anschaffung......... verwaltungsgebühren.. rücklage......... reparaturen.......... kapitalertragsteuer....... und Bankgebühren.??????? ich wohne in einer mietwohnung. auf meine bitte an den vermieter mir die kopien der rechnungen zur einsicht zuzusenden habe ich als antwort erhalten: "ihr schreiben entspricht nicht den bei uns immer noch geltenden sitten,rechtsgrundsätzen und gewohnheiten..... weiterhin schreibt der vermieter: jetzt sind die originalunterlagen beim finanzamt und jetzt kommen sie mit ihrer forderung auf vorlage sämtlicher unterlagen für die angefallenen nebenkosten. Wo leben sie denn eigentlich? finde ich etwas frech die antwort. wäre schön wenn mich jemand aufklären könnte mfg gabi |
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#2
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AW: Gehören diese Kosten in die Nebenkostenabrechnung?
Zitat:
Kürzen Sie die Rechnung um diese Beträge und schicken Sie gleichzeitig dem die Auflösung auf seine Frage "Wo leben sie denn eigentlich?" mit der Antwort, dass Sie als Mieterin in einem Rechtsstaat wohnen, zu dem er offensichtlich nicht gehört. Dann sollten Sie diesen Link öffnen http://www.haus-und-grund-muenchen.d...re/BetrKV.html ausdrucken und Ihrem Vermieter übergeben. Diese Aufstellung, welche Kosten an den Mieter weiter gegeben werden können, stammt von Haus & Grund. Und das ist die Interessenvertretung der Haus- und Grundbesitzer. |
#3
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AW: Gehören diese Kosten in die Nebenkostenabrechnung?
Hallo,
hier können Sie sich auch noch sehr gut über die Posten der Betriebskosten informieren: - Warme Betriebskosten und Nebenkosten, die abgerechnet werden dürfen - Kalte Betriebskosten und Nebenkosten, die abgerechnet werden dürfen - Betriebskosten und Nebenkosten, die nicht abgerechnet werden dürfen - Checkliste zur Nebenkostenabrechnung Mietrecht Einfach
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