Frist Nebenkostenabrechnung
Hallo,
ich bin neu hier und habe mal eine dringende Frage. Ich habe am 04.01.2011 (Poststempel) eine Nebenkostenabrechnung wie folgt erhalten: von 01. 01. 2008 bis 31. 01. 2009 von 01. 01. 2009 bis 17. 01. 2010 Ich war bereits beim Mieterbund und der Rechtsanwalt meint, dass diese Ansprüche verjährt seien (12-Monate Frist). Meine Frage: Wenn ich die Nebenkostenrechnungen nun zurückweise und die Vermieterin eine neue von 01. 02. 2009 bis 17. 01. 2010 ausstellt. Ist dies rechtens? Im Mietvertrag wurde kein Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr oder so...) vereinbart. Dürfte sie das ändern, oder gilt ab sofort 01. 01. bis 31. 12.? Der Rechtsanwalt meint, sie kann höchstens den 01. 01. 2010 bis 17. 01. 2010 noch einfordern? Ich bitte um kurzfristige Hilfe! Vielen Dank schon mal! P. S. Ich bin dort zum 17. 01. 2010 ausgezogen! |
AW: Frist Nebenkostenabrechnung
Hallo,
also das umgehen des Abrechnungszeitraumes ist eigentlich keine Option. Denn Sonderzeiträume gelten meines Erachtens nach nur für das Jahr des Einzuges oder des Auszuges. Ansonsten gilt der 01.01. bis 31.12. Sie können Ihrem Anwalt hier ruhig vertrauen. Mietrecht Einfach |
AW: Frist Nebenkostenabrechnung
Super! Dann werde ich meinen Einspruch guter Dinge absenden! Mal sehen was wird! :-)
Danke für die Antwort! |
AW: Frist Nebenkostenabrechnung
Ja ich denke auch, dass die Frist verjährt ist.
Der Vermieter hat 12 Monate Zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. |
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