Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Frist Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 26.01.2011, 15:02
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 4
Frage Frist Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich bin neu hier und habe mal eine dringende Frage.

Ich habe am 04.01.2011 (Poststempel) eine Nebenkostenabrechnung wie folgt erhalten:
von 01. 01. 2008 bis 31. 01. 2009
von 01. 01. 2009 bis 17. 01. 2010

Ich war bereits beim Mieterbund und der Rechtsanwalt meint, dass diese Ansprüche verjährt seien (12-Monate Frist).

Meine Frage:
Wenn ich die Nebenkostenrechnungen nun zurückweise und die Vermieterin eine neue von 01. 02. 2009 bis 17. 01. 2010 ausstellt. Ist dies rechtens?

Im Mietvertrag wurde kein Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr oder so...) vereinbart. Dürfte sie das ändern, oder gilt ab sofort 01. 01. bis 31. 12.?

Der Rechtsanwalt meint, sie kann höchstens den 01. 01. 2010 bis 17. 01. 2010 noch einfordern?
Ich bitte um kurzfristige Hilfe! Vielen Dank schon mal!

P. S. Ich bin dort zum 17. 01. 2010 ausgezogen!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 26.01.2011, 15:11
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Frist Nebenkostenabrechnung

Hallo,

also das umgehen des Abrechnungszeitraumes ist eigentlich keine Option. Denn Sonderzeiträume gelten meines Erachtens nach nur für das Jahr des Einzuges oder des Auszuges. Ansonsten gilt der 01.01. bis 31.12.

Sie können Ihrem Anwalt hier ruhig vertrauen.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 26.01.2011, 15:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Frist Nebenkostenabrechnung

Super! Dann werde ich meinen Einspruch guter Dinge absenden! Mal sehen was wird! :-)
Danke für die Antwort!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 17.03.2011, 22:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Frist Nebenkostenabrechnung

Ja ich denke auch, dass die Frist verjährt ist.

Der Vermieter hat 12 Monate Zeit um die Nebenkostenabrechnung zu erstellen.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Frist Ankündigung Wasserzähler tauschen verwirrter mieter Rechte und Pflichten 3 25.11.2010 08:20
Fristlose Kündigung und Frist bis zum Auszug rocky2829 Kündigung 1 11.11.2008 13:56


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Frist Nebenkostenabrechnung