AW: Frist Nebenkostenabrechnung
Hallo,
also das umgehen des Abrechnungszeitraumes ist eigentlich keine Option. Denn Sonderzeiträume gelten meines Erachtens nach nur für das Jahr des Einzuges oder des Auszuges. Ansonsten gilt der 01.01. bis 31.12.
Sie können Ihrem Anwalt hier ruhig vertrauen.
Mietrecht Einfach
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