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Alt 26.01.2011, 15:02
Sajuri Sajuri ist offline
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Registriert seit: 26.01.2011
Beiträge: 4
Frage Frist Nebenkostenabrechnung

Hallo,

ich bin neu hier und habe mal eine dringende Frage.

Ich habe am 04.01.2011 (Poststempel) eine Nebenkostenabrechnung wie folgt erhalten:
von 01. 01. 2008 bis 31. 01. 2009
von 01. 01. 2009 bis 17. 01. 2010

Ich war bereits beim Mieterbund und der Rechtsanwalt meint, dass diese Ansprüche verjährt seien (12-Monate Frist).

Meine Frage:
Wenn ich die Nebenkostenrechnungen nun zurückweise und die Vermieterin eine neue von 01. 02. 2009 bis 17. 01. 2010 ausstellt. Ist dies rechtens?

Im Mietvertrag wurde kein Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr oder so...) vereinbart. Dürfte sie das ändern, oder gilt ab sofort 01. 01. bis 31. 12.?

Der Rechtsanwalt meint, sie kann höchstens den 01. 01. 2010 bis 17. 01. 2010 noch einfordern?
Ich bitte um kurzfristige Hilfe! Vielen Dank schon mal!

P. S. Ich bin dort zum 17. 01. 2010 ausgezogen!



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