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bibu 16.02.2011 21:22

Maklerlügen - Maklerprovision anfechten
 
Hallo,

folgendes Problem möchte ich euch gerne schildern, vielleicht hat ja jemand das Gleiche erfahren oder kennt sich mit der "Rechtslage" aus!!

Wir haben uns mit einem Makler eine Wohnung im EG angeschaut, dieser war bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung auch unser einziger Ansprechpartner.

Wir wollten die Wohnung haben aber ein paar Sachen waren uns sehr wichtig, die unbedingt erfüllt sein sollten. Einer dieser Punkte davon war, dass der Fahrstuhl nicht in unseren NK mit enthalten ist. Da wir weder Keller noch Dachraum haben und die Wohnung im EG liegt, wollten wir für nichts zahlen, was wir nicht auch hätten nutzen dürfen.
Der Makler sagte sofort, dass das NATÜRLICH nicht der Fall wäre, da wie gesagt, wir keinen nutzen vom Fahrstuhl haben, außerdem wäre dieser nur mit einem Sonderschlüssel zu bedienen und diesen würden wir nicht bekommen.
Da alle Punkte für uns zufriedenstellend beantwortet wurden haben wie uns für die Wohnung entschieden.

Nun haben wir von den Vormietern erfahren, dass sie den Fahrstuhl auch in den NK hatten. Wir haben dann die Hausverwaltung angerufen, die ja nun nach Vertragsabschluss bekannt war und diese hat das bestätigt.

Wir sind total gefrustet, da wir die Wohnung wirklich nicht genommen hätten, wenn wir das gewusst hätten! Wir haben den Makler Provision gezahlt, dabei hat sich dieser die Provision erlogen!

Wir müssen für April doppelte Miete bezahlen, mussten im Februar die Makler-Provision zahlen und haben jetzt schon vor zu hohen NK-Nachzahlungen angst!

Können wir hier irgendetwas machen? Außerordentliche Kündigung wegen arglistischer Täuschung? Oder die Provision zurück verlangen?

Wir fühlen uns wirklich betrogen, ich hoffe jemand hat einen Rat!:confused:

liebe grüße
bibu

Regenmacher 17.02.2011 08:29

AW: Maklerlügen - Maklerprovision anfechten
 
Wenn diese Zusagen vom Makler schriftlich erfolgt wären, hätten Sie vielleicht eine Chance. Aber in Ihrem Fall wird der wohl sagen: "Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern". Und bei den Kosten für den Fahrstuhl sollte man aber wissen, dass damit auch laut höchstrichterlichen Urteilen die Erdgeschossmieter belastet werden.

Zu einer außerordentlichen Kündigung wird Ihr Unwillen zu dieser Wohnung sicherlich nicht reichen. Sie könnten aber den Versuch unternehmen, mithilfe eines Anwalts die Maklerprovision infrage zu stellen.

bibu 17.02.2011 20:06

AW: AW: Maklerlügen - Maklerprovision anfechten
 
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für die Antwort!

Mit den geringen Chancen haben wir gerechnet aber die Maklerprovision werden wir in der Tat anfechten.

Liebe Grüße
Bibu

Recht-Einfach 18.02.2011 10:15

AW: Maklerlügen - Maklerprovision anfechten
 
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