Form der Nebenkostenabrechnung
Hallo an alle:)
Hätte da mal ne Frage...Gibt es eine bestimmte Form, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat? Habe von meinem Vermieter ein DIN A4 Blatt bekommen mit seiner und meiner Adresse und als Überschrift Nebenkostenabrechnung 2010. Es sind Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Abfallentsorgung aufgeführt und dahinter einfach eine Summe X. Des weiterem ist der Wasserverbrauch, Grundgebühr, Schmutzwassergebühr, Niederschlagsgebühr, Grundsteuer B und die Schornsteinfeger Jahresrechnung aufgeführt. Ist das so in dieser Form rechtens? Kann er dieses Handschriftlich anfertigen? Darf er einfach Wohngebäudeversicherung : 360,02 Euro schreiben? Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete... Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. Mit freundlichen Grüßen B.K. |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Hallo,
hier können Sie alle Grundlagen zur Form der NEbenkostenabrechnugng nachlesen: Form der Nebenkostenabrechnung Dort finden Sie auch weiterführende Informationen ztu den kalten und warmen Nebenkosten, sowie NEbenkosten, die nicht berechnet werden dürfen. Was die Form in Ihrem Falle angeht: Wenn es sich bei Ihrer Doppelhaushälfte um eine einzelne Parzelle handelt, ist keine Aufschlüsselung der Kosten nötig - dies wäre nuir der Fall wenn die Kosten für das Gesamtobjekt entrichtet werden. Wenn Sie Sicherheit wollen und den Zahlen nicht trauen, dann fordern Sie beim Vermieter die Belege an. Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege, die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegen! Mietrecht Einfach |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Die Nebenkostenabrechnung muss einige Form Voraussetzungen erfüllen, ansonsten ist sie nicht wirksam.
Nachvollziehbarkeit, Vollständigeit usw. |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Zitat:
Wie bringe ich meinen Vermieter dazu, mir die Angaben zu Verteilerschlüssel und Gesamtkosten mitzuteilen? |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Nehmen Sie den Termin wahr und verlangen Sie dabei die Angabe der Daten, die Sie benötigen. Ist im Mietvertrag nicht angegeben, wie die Kosten verteilt werden?
Wenn Ihr Vermieter einen Kopierer hat, bitten Sie ihn um Kopien, wenn er nicht so ausgestattet ist, sollten Sie Fotos machen. |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Zitat:
"Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Der Umlegungsmaßstab für die übrigen Neben- und Betriebskosten wird vom Vermieter nach dem Verhältnis der Wohnflächen gem. der Wohnflächenverordnung festgelegt. (...). Können Betriebskosten den vermiteten Räumen konkret zugeordnet werden, können die auf die Räume entfallenen Einzelkosten angesetzt werden (z.B. Grundsteuer, Kabel). Soweit Betriebskosten verbruachs- oder verursacherbezogen abgerechnet werden können, erfolgt die Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs/ Verursachung., falls eine Erfassung aller Wohnungen des Anwesens erfolgt ist. (...)" Sind das etwa die Angaben über die Verteilerschlüssel? Der Vermiter muß doch in seiner Abrechnung die Verteilerschlüssel in konkreten Zahlengrößen angeben, die muß ich doch nicht selber errechnen über den Umweg der Gesamtkosten. |
AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Richtig, das ist der Verteilerschlüssel. Was Sie jetzt noch benötigen ist die Gesamtwohnfläche und die jeweiligen Beträge der einzelnen Kostenstellen.
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AW: Form der Nebenkostenabrechnung
Zitat:
http://www.hausblick.de/medien/dokum...ung-muster.pdf http://www.immobilienverwaltung-nrw....abrechnung.pdf http://www.inpopro.de/mietvertrag/ne...abrechnung.pdf http://www.das-rechtsportal.de/NR/rd...hnung_2009.pdf |
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