Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Form der Nebenkostenabrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.02.2011, 11:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.02.2011
Beiträge: 1
Frage Form der Nebenkostenabrechnung

Hallo an alle

Hätte da mal ne Frage...Gibt es eine bestimmte Form, wie eine Nebenkostenabrechnung auszusehen hat?
Habe von meinem Vermieter ein DIN A4 Blatt bekommen mit seiner und meiner Adresse und als Überschrift Nebenkostenabrechnung 2010. Es sind Wohngebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung und Abfallentsorgung aufgeführt und dahinter einfach eine Summe X. Des weiterem ist der Wasserverbrauch, Grundgebühr, Schmutzwassergebühr, Niederschlagsgebühr, Grundsteuer B und die Schornsteinfeger Jahresrechnung aufgeführt.

Ist das so in dieser Form rechtens? Kann er dieses Handschriftlich anfertigen? Darf er einfach Wohngebäudeversicherung : 360,02 Euro schreiben?

Wir wohnen in einer Doppelhaushälfte zur Miete...

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.

Mit freundlichen Grüßen

B.K.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 27.02.2011, 12:09
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Hallo,

hier können Sie alle Grundlagen zur Form der NEbenkostenabrechnugng nachlesen:
Form der Nebenkostenabrechnung

Dort finden Sie auch weiterführende Informationen ztu den kalten und warmen Nebenkosten, sowie NEbenkosten, die nicht berechnet werden dürfen.

Was die Form in Ihrem Falle angeht: Wenn es sich bei Ihrer Doppelhaushälfte um eine einzelne Parzelle handelt, ist keine Aufschlüsselung der Kosten nötig - dies wäre nuir der Fall wenn die Kosten für das Gesamtobjekt entrichtet werden.

Wenn Sie Sicherheit wollen und den Zahlen nicht trauen, dann fordern Sie beim Vermieter die Belege an. Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege, die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegen!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 17.03.2011, 22:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.03.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung muss einige Form Voraussetzungen erfüllen, ansonsten ist sie nicht wirksam.

Nachvollziehbarkeit, Vollständigeit usw.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 03.07.2011, 12:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Mietrecht-Einfach Beitrag anzeigen
hier können Sie alle Grundlagen zur Form der NEbenkostenabrechnugng nachlesen:
Form der Nebenkostenabrechnung
Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus. Mein Vermieter hat mir eine Abrechnung (als PDF) ohne Angabe des Verteilerschlüssels und der Gesamtkosten zugeschickt. Ich habe ihn schriftlich gebeten, diese Angaben nachzureichen, doch er hat lediglich die gleiche PDF ausgedruckt und unterschrieben zugeschickt und mir einen Termin für die Einsicht in die Belege angeboten.

Wie bringe ich meinen Vermieter dazu, mir die Angaben zu Verteilerschlüssel und Gesamtkosten mitzuteilen?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 03.07.2011, 13:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Nehmen Sie den Termin wahr und verlangen Sie dabei die Angabe der Daten, die Sie benötigen. Ist im Mietvertrag nicht angegeben, wie die Kosten verteilt werden?

Wenn Ihr Vermieter einen Kopierer hat, bitten Sie ihn um Kopien, wenn er nicht so ausgestattet ist, sollten Sie Fotos machen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 03.07.2011, 18:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ist im Mietvertrag nicht angegeben, wie die Kosten verteilt werden?
In meinem "Einheitsmietvertrag" gibt es einen Absatz, der ungefähre Bestimmungen über die Verteilung der Kosten enhält:

"Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Der Umlegungsmaßstab für die übrigen Neben- und Betriebskosten wird vom Vermieter nach dem Verhältnis der Wohnflächen gem. der Wohnflächenverordnung festgelegt. (...).
Können Betriebskosten den vermiteten Räumen konkret zugeordnet werden, können die auf die Räume entfallenen Einzelkosten angesetzt werden (z.B. Grundsteuer, Kabel). Soweit Betriebskosten verbruachs- oder verursacherbezogen abgerechnet werden können, erfolgt die Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs/ Verursachung., falls eine Erfassung aller Wohnungen des Anwesens erfolgt ist. (...)"

Sind das etwa die Angaben über die Verteilerschlüssel? Der Vermiter muß doch in seiner Abrechnung die Verteilerschlüssel in konkreten Zahlengrößen angeben, die muß ich doch nicht selber errechnen über den Umweg der Gesamtkosten.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 03.07.2011, 18:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Richtig, das ist der Verteilerschlüssel. Was Sie jetzt noch benötigen ist die Gesamtwohnfläche und die jeweiligen Beträge der einzelnen Kostenstellen.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 03.07.2011, 20:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.06.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Form der Nebenkostenabrechnung

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Richtig, das ist der Verteilerschlüssel. Was Sie jetzt noch benötigen ist die Gesamtwohnfläche und die jeweiligen Beträge der einzelnen Kostenstellen.
Ich weiß nicht,w as ich von dieser Anwtort halten soll. Ich habe mal Mustervorlagen für korrekte Nebenkostenabrechnungen herausgesucht. Deren Angaben beinhalten genaue Zahlen - und nicht nebulöse Begriffe wie in dem von mir zitierten Mietvertrag.

http://www.hausblick.de/medien/dokum...ung-muster.pdf

http://www.immobilienverwaltung-nrw....abrechnung.pdf

http://www.inpopro.de/mietvertrag/ne...abrechnung.pdf

http://www.das-rechtsportal.de/NR/rd...hnung_2009.pdf
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
e-mail Form der Abrechnung verstaubt Betriebskosten und Nebenkosten 5 23.01.2010 14:27


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:20 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
Form der Nebenkostenabrechnung