Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten

Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

e-mail Form der Abrechnung

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.01.2010, 12:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 8
Frage e-mail Form der Abrechnung

Wir haben am 31.08.09 unser Mietobjekt (nach 6 Jahren Mietzeit) übergeben.
Ein Nachmieter bewohnte es dann September - November 2009, ist aber auch bereits wieder ausgezogen.
Im November 2009 haben wir dann höflich bei unserem Vermieter nachgefragt wegen der noch einbehaltenen Kaution. Wir erhielten sehr lange keine Antwort.
Am 01.01.2010 habe ich die e-mails gecheckt wegen Neujahr und vom Vermieter eine Mail erhalten: Er schrieb mir am 31.12.09 um ca. 20.00h die mail mit der (wie er schreibt) "frist- und formgerechten Nebenkostenabrechnungfür 2008" im Anhang. Diesen Anhang kann mein PC aber nicht öffnen. Es handelt sich wohl um eine Exel-Tabelle, wir haben jedoch Exel nicht installiert.
Meine Fragen:
Ist 20 h Silvester noch fristgerecht? - wenn ich erst 2010 lese?
Ist eine e-mail formgerecht? - wenn ich die Datei nicht öffnen kann?
Muss mir die Abrechnung nicht vielmehr per Post zugehen?
Muss ich tatsächlich bis 31.08.10 warten, bis der Rest unserer Mietzeit abgerechnet wird?
Kann ich die Kaution nach 6 Monaten trotzdem verlagen - 28.02.10? - Oder bereits früher?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Geändert von verstaubt (03.01.2010 um 14:38 Uhr)
Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 04.01.2010, 19:16
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Hallo,

ich bin der Meinung, dass eine Zusendung per E-Mail nicht der Form der Nebenkostenabrechnung entspricht! (Hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher) Ansonsten wurde die Frist bis zum 31.12.2010 eingehalten - Ende 24:00 h.

Generell bleibt dem Vermieter für die Abrechnung des restlichen Zeitraums durchaus eine Frist bis zum 31.08.2010.

Die Kaution ist generell sofort fällig, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde (im Idealfall mit Übergabeprotokoll). Darauf besteht also Anspruch!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 19.01.2010, 15:26
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Einmal abgesehen davon, ob eine Mail mit Anhang der Form für eine Betriebskostenabrechnung entspricht, oder nicht, ob Textform oder Schriftform erforderlich ist. Tatsache ist, dass diese Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen muss.

Wenn wir davon ausgehen, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende 2010, um noch fristgerecht zu handeln.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.01.2010, 16:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.01.2010
Beiträge: 8
Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Moment, die mail enthält nur die Abrechnung für 2008, Jan-Aug 2009 lässt der Vermieter noch immer offen und will solange auch die Kaution nicht freigeben.
Im Internet sind tatsächlich Urteile unterschiedlichster Aussagen zu finden: "Kaution sofort nach Übergabe"..."Teil einbehalten für zu erwartende Nachforderungen" ... bis hin zu "Richter Recht gegeben, dass selbst nach 2,5 Jahren die Kaution noch nicht zurückgegeben werden musss"...
Da kennst sich doch keiner mehr aus!
Für 2003-2007 haben wir nie eine Abrechnung gesehen, jetzt macht er plötzlich nach Auszug eine für 2008 und will bis Aug auch 2009 machen. Das stinkt!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.01.2010, 13:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Warum lassen Sie es sich gefallen, dass Sie über Jahre hinweg keine Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlungen erhalten haben? Ihr Vermieter war dazu verpflichtet! Wenn Sie ihn aber bei einer möglichen Abrechnung zu Ihren Gunsten nicht auf die Füße treten, dann fühlt er sich doch so sicher, dass er Ihnen bei steigenden Kosten, eine Nachzahlung aufs Auge drückt.

Wenn Sie weiterhin untätig sind, wird sich Ihr Exvermieter ins Fäustchen lachen, wetten?

Darum am besten zu einem Anwalt für Mietrecht, nur der kann Ihnen zu Ihrem Geld verhelfen.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 23.01.2010, 14:27
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Dem pflichte ich bei.

Entweder werden die Nebenkosten pauschal abgerechnet, oder der Vermieter ist verpflichtet jedes Jahr innerhalb der Frist eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Eine Mischung aus beidem, wie es dem Vermieter besser passt gibt es nicht.

Und das Gute: Wenn Sie die Nebenkostenabrechnungen nachfordern gelten Nachzahlungsansprüche von Seiten des Vermieters als verjährt - Guthaben sind dennoch einforderbar.

Hier kann Sie aber ein zuständiger Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht beraten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Betriebskosten und Nebenkosten


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Pauschale Abrechnung nach qm rechtens? MieterHans Betriebskosten und Nebenkosten 2 13.12.2009 16:22
ISTA-Abrechnung bemängeln jayce Betriebskosten und Nebenkosten 1 15.11.2009 18:42
Nebenkosten-Abrechnung wird nicht bezahlt zwergenconny Betriebskosten und Nebenkosten 1 15.11.2009 18:37
Abrechnung Wasserkosten? Kathrin0303 Betriebskosten und Nebenkosten 4 01.07.2009 15:37


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Betriebskosten und Nebenkosten
e-mail Form der Abrechnung