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Alt 02.01.2010, 12:52
verstaubt verstaubt ist offline
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Frage e-mail Form der Abrechnung

Wir haben am 31.08.09 unser Mietobjekt (nach 6 Jahren Mietzeit) übergeben.
Ein Nachmieter bewohnte es dann September - November 2009, ist aber auch bereits wieder ausgezogen.
Im November 2009 haben wir dann höflich bei unserem Vermieter nachgefragt wegen der noch einbehaltenen Kaution. Wir erhielten sehr lange keine Antwort.
Am 01.01.2010 habe ich die e-mails gecheckt wegen Neujahr und vom Vermieter eine Mail erhalten: Er schrieb mir am 31.12.09 um ca. 20.00h die mail mit der (wie er schreibt) "frist- und formgerechten Nebenkostenabrechnungfür 2008" im Anhang. Diesen Anhang kann mein PC aber nicht öffnen. Es handelt sich wohl um eine Exel-Tabelle, wir haben jedoch Exel nicht installiert.
Meine Fragen:
Ist 20 h Silvester noch fristgerecht? - wenn ich erst 2010 lese?
Ist eine e-mail formgerecht? - wenn ich die Datei nicht öffnen kann?
Muss mir die Abrechnung nicht vielmehr per Post zugehen?
Muss ich tatsächlich bis 31.08.10 warten, bis der Rest unserer Mietzeit abgerechnet wird?
Kann ich die Kaution nach 6 Monaten trotzdem verlagen - 28.02.10? - Oder bereits früher?



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Geändert von verstaubt (03.01.2010 um 14:38 Uhr)
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