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Alt 04.01.2010, 19:16
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Hallo,

ich bin der Meinung, dass eine Zusendung per E-Mail nicht der Form der Nebenkostenabrechnung entspricht! (Hier bin ich mir aber nicht 100%ig sicher) Ansonsten wurde die Frist bis zum 31.12.2010 eingehalten - Ende 24:00 h.

Generell bleibt dem Vermieter für die Abrechnung des restlichen Zeitraums durchaus eine Frist bis zum 31.08.2010.

Die Kaution ist generell sofort fällig, sobald die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde (im Idealfall mit Übergabeprotokoll). Darauf besteht also Anspruch!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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