AW: e-mail Form der Abrechnung
Warum lassen Sie es sich gefallen, dass Sie über Jahre hinweg keine Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlungen erhalten haben? Ihr Vermieter war dazu verpflichtet! Wenn Sie ihn aber bei einer möglichen Abrechnung zu Ihren Gunsten nicht auf die Füße treten, dann fühlt er sich doch so sicher, dass er Ihnen bei steigenden Kosten, eine Nachzahlung aufs Auge drückt.
Wenn Sie weiterhin untätig sind, wird sich Ihr Exvermieter ins Fäustchen lachen, wetten?
Darum am besten zu einem Anwalt für Mietrecht, nur der kann Ihnen zu Ihrem Geld verhelfen.
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