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Alt 23.01.2010, 14:27
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: e-mail Form der Abrechnung

Dem pflichte ich bei.

Entweder werden die Nebenkosten pauschal abgerechnet, oder der Vermieter ist verpflichtet jedes Jahr innerhalb der Frist eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Eine Mischung aus beidem, wie es dem Vermieter besser passt gibt es nicht.

Und das Gute: Wenn Sie die Nebenkostenabrechnungen nachfordern gelten Nachzahlungsansprüche von Seiten des Vermieters als verjährt - Guthaben sind dennoch einforderbar.

Hier kann Sie aber ein zuständiger Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht beraten.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
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