AW: e-mail Form der Abrechnung
Einmal abgesehen davon, ob eine Mail mit Anhang der Form für eine Betriebskostenabrechnung entspricht, oder nicht, ob Textform oder Schriftform erforderlich ist. Tatsache ist, dass diese Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter vorliegen muss.
Wenn wir davon ausgehen, dass der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, dann hätte der Vermieter noch Zeit bis Ende 2010, um noch fristgerecht zu handeln.
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