Hallo,
hier können Sie alle Grundlagen zur Form der NEbenkostenabrechnugng nachlesen:
Form der Nebenkostenabrechnung
Dort finden Sie auch weiterführende Informationen ztu den kalten und warmen Nebenkosten, sowie NEbenkosten, die nicht berechnet werden dürfen.
Was die Form in Ihrem Falle angeht: Wenn es sich bei Ihrer Doppelhaushälfte um eine einzelne Parzelle handelt, ist keine Aufschlüsselung der Kosten nötig - dies wäre nuir der Fall wenn die Kosten für das Gesamtobjekt entrichtet werden.
Wenn Sie Sicherheit wollen und den Zahlen nicht trauen, dann fordern Sie beim Vermieter die Belege an. Sie haben ein Recht auf Einsicht der Belege, die der Nebenkostenabrechnung zu Grunde liegen!
Mietrecht Einfach