Zitat:
Zitat von Regenmacher
Ist im Mietvertrag nicht angegeben, wie die Kosten verteilt werden?
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In meinem "Einheitsmietvertrag" gibt es einen Absatz, der ungefähre Bestimmungen über die Verteilung der Kosten enhält:
"Die Kosten der Sammelheizung und Warmwasserversorgung werden nach den vom Vermieter im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Heizkostenverordnung bestimmten Abrechnungsmaßstäben umgelegt. Der Umlegungsmaßstab für die übrigen Neben- und Betriebskosten wird vom Vermieter nach dem Verhältnis der Wohnflächen gem. der Wohnflächenverordnung festgelegt. (...).
Können Betriebskosten den vermiteten Räumen konkret zugeordnet werden, können die auf die Räume entfallenen Einzelkosten angesetzt werden (z.B. Grundsteuer, Kabel). Soweit Betriebskosten verbruachs- oder verursacherbezogen abgerechnet werden können, erfolgt die Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage des erfassten Verbrauchs/ Verursachung., falls eine Erfassung aller Wohnungen des Anwesens erfolgt ist. (...)"
Sind das etwa die Angaben über die Verteilerschlüssel? Der Vermiter muß doch in seiner Abrechnung die Verteilerschlüssel in konkreten Zahlengrößen angeben, die muß ich doch nicht selber errechnen über den Umweg der Gesamtkosten.