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Erbberechnung ?

Erbrecht allgemein - Erbrecht Forum für Erben und Erblasser

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  #1  
Alt 26.08.2017, 16:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.08.2017
Beiträge: 1
Beitrag Erbberechnung ?

Hallo liebes Forum
Ich habe einen speziellen Fall der ggf. kurz vor der Klage steht.
Meine Mutter ist vor ein paar Jahren gestorben, danach mein Vater.
Ich habe eine Schwester, die wurde von den Eltern enterbt im Rahmen der Möglichkeiten hat Sie nun Anspruch auf die jeweiligen Pflichtteile.

Beim Tod meiner Mutter wurde meine Schwester seitens der Notar-Recherche nicht gefunden und hat erst kurz vor dem Tod meines Vaters vom Ableben meiner Mutter erfahren. Somit alles gesetzlich i.o. und im den gesetzlichen Anspruchsjahren.

Jetzt wurde das Erbe geschätzt und die Pflichtanteile berechnet. Die der Mutter sind unstrittig wie auch die Erbaufstellung Sach, Immobilien ( Gutachten) und Geldwerte.

Strittig aber ist ob der Erbanteil vom Vater um die Auszahlungssumme Erbe der Mutter gekürzt werden darf. Denn sonst würde die Gegenseite ja zweimal von de höheren Summe das Erbe berechnen.
Weiß hier Jemand Bescheid? Gibt es hierzu Urteile?

Möchte keine Klage riskieren aber mein Rechtsempfinden ist so, dass ich denke der Abzug vor Pflichtteilanspruchs-Berechnung ist legitim.

Zudem hat meine Schwester zu Lebzeiten meiner 2ltern eine Ausstattung freihalten für ihr Studium. allerdings wurde hier gerichtlich gestritten und vom Gesetzgeber entscheiden was die Eltern monatlich zu zahlen haben. Die Nachweise der Zahlungen sind vorhanden. ich habe dagegen mein Studium selbst finanziert. Meine Schwester wurde ohne Examen aufgrund mehrfach nicht erzielter Scheine exmatrikuliert, weitere Zahlungen mangels Erfolgsnachweisen eingestellt.
Die Gegenpartei verweigert den Abzug dieser Ausstattung, da dieser nur anrechenbar wäre wenn es die Eltern in finanzielle Nöte gebracht hätte was ich zu beweisen hätte. Da diese Summe aber gerichtlich las zumutbar eingeschätzt würden ist dies auch nach 30 Jahren nicht möglich. Die gerichtlich entschiedene Summe war im Übrigen in gleicher Höhe wie die monatlichen freiwilligen Zahlungen der Eltern davor, dass letztendlich die Schwester Ihre Klage nach mehr Geld pro Monat vor Gericht gescheitert ist.



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Geändert von Angelika112 (26.08.2017 um 16:23 Uhr)
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pflichtanteilsberechnung


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