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Guruji 04.04.2012 16:00

Beteiligungen geerbt
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe von meiner Tante als Alleinerbe 4 Beteiligungen von WealthCap einer UniCredit und HypoVereinsbank-Tochter geerbt.
Sie sind mit Nennwerten ausgewiesen und haben Namen.
Der Bewertungsstichtag ist der Todestag am 31.10.2011.

Meine 1. Frage ist:
Ist die Erbschaftssteuer ausgesetzt bzw. liegt nicht ein Verfahren am BVGericht wegen der Ungleichbehandlung von Neffe und weiteren Graden wie z.B. einem "nicht Familienangehörigen" vor. Ist das rechtens, dass die Erbschaftssteuer von damals Klasse II und III in nur eine Klasse II "in einen gemeinsamen Topf" geschmissen werden ?

Welches Gesetz-Datum ist das zur Zeit gültige Erbschaftssteuergesetz mit den gültigenTabellen"

Ist die Erbschaftssteuer z.Zt. nicht "ausgesetzt" bis auf weiteres ??

Die folgenden Fragen beziehen sich auf die Beteiligungen:
Ich muss noch dazusagen, dass es sich um dne "Zweitmarkt" handelt.
a.) die H.F.S. Zweitmarktfond Deutschland 2 wurde an der Fondbörse Deutschland mit 71,5 % der Nominalbeteiligung gehandelt, d. h. ich könnte - aber nur evtl. mit 71 % einsteigen und diesen Gewinn evtl. erreichen.
Dann könnte ich ja diesen Anteil beim erbschaftsgericht angeben.
b.) Ein Mail von WealthCap hat mir die 2. Beteiligung "Immoblilienfond Deutschland 31" als "erschaftssteuerlichen Wert von 9.933,-- € mitgeteilt, wobei sie schreiben,dass dies mit Vorbehalt der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung geschieht. Als könnte ich auch hier diesen Wert erst einmal bei der Erbschaftssteuererklätrung ansetzen - oder nicht ?
c. und d.) Nun zu 2 "Infrastrukturmaßnahmen Amerika"
Hier musste ich noch aus der Erbschaft
7.500 USD = 5.682,68 € und 6.000 USD = 4,546,14 € überweisen, da noch die Bezahlung von jeweils 70% der Nennsumme fehlten (hat Tante zu überweisen vergessen).
Für b und c und d.) haben noch keine Vermitlungen stattgefunden und daher ist noch keine Kursindikation möglich.
Frage:
Heißt das, dass ich den Wert zu NULL ansetzen darf ?

Desweiteren habe ich aber noch ein Schreiben von WealthCap das mir sagte, dass zur Bewertung des Fondsanteils in der Erbschaftssteuererklärung ein erbschaftssteuerlicher Wert zum 01.01.2011 für a.) von 22,81 % der Zeichnungssumme anzusetzen ist. Das wären ja aber nicht die 71,5 %, also nur 3.421,50 €.
Für b.) existiert kein solches Schreiben.
Für c. und d.) wurde mir 91,82 % genannt, was ich jedoch ganz beweifle.
M.E. sind diese gar nix merh wert :-) !!

Für Ihre Antwort bedanke ich mich sehr, denn ich blicke da nicht ganz genau durch, will aber nicht auch noch mit dieser Steuer "über den Tisch gezgen werden" wie meine damals 88jährige Tante von der HypoVereinsbank !!

Alles Gute und viel Gesundheit wünscht Ihnen im Team
Guruji
aus München

Recht-Einfach 10.04.2012 15:23

AW: Beteiligungen geerbt
 
Hallo Guruji,

ich habe diesen Sachverhalt nun schon mehrfach gelesen, ohne ihn ganz zu durchblicken. Leider ist er so spezifisch, dass ein Forum dieser Art vermutlich nicht weiterhelfen kann.

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