Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Folgende Situation: Herr C hat zwei Kinder aus einer bereits geschiedenen Ehe. Er hat mittlerweile eine neue Freundin, die er zu heiraten gedenkt. Wie ist das mit der Erbschaft für das Haus, das er besitzt? Würde seine Ehefrau dann 50% erben und die beiden Kinder jeweils 1/4? Und: würden die Kinder der zweiten Frau von ihr wiederum auch etwas von dem Haus erben? Vielen Dank schon mal für eine Antwort! Grüße, Carolin |
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Hallo Carolin,
generell gilt, dass geschiedene Ehegatten keinen Anspruch haben. Weder auf das Erbe, noch auf den Pflichtteil. Dies können Sie hier in unserem Portal nachlesen: Pflichtteil des Ehegatten - Erbrecht Ratgeber Die wichtigsten Dinge zum gesetzlichen Erbrecht des Ehegatten können Sie hier nachlesen. Dies findet natürlich nur Anwednung, wenn die neue Ehe geschlossen wurde: Erbrecht des Ehegatten - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber Je nachdem, wie das Testament formuliert wurde, erben Ehefrau (oder auch Geliebte) und alle leiblichen Kinder (Adoptivkinder). Hierzu gehören meines Wissens nach nicht die angeheirateten Kinder dann aus zweiter Ehe. Die prozentualen Anteile sind nicht so einfach festzulegen, da innerhalb eines Testaments zusätzliche Erben bedacht werden können oder einzelne Pflichtteilsberechtigte Erben enterbt werden könnten. Es wäre auch möglich, dass die Ehefrau über ein gemeinschaftliches Testament 100% des Erbes erhält und die Kinder nur als Nacherben eingesetzt werden. Ein entsprechendes Testament Muster könnte so aussehen: Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen. Falls Sie noch Fragen haben, versuche ich gerne weiterzuhelfen. Erbrecht Einfach |
AW: Erbrecht Ehegatten und Kinder aus 1. Ehe
Danke für die Antwort. Aber ich habe meine Frage wohl etwas missverständlich formuliert.
Herr C hat ein Haus. Er hat aus erster Ehe zwei Kinder. Nun hat er eine zweite Frau, Frau C2 ;-) Frau C2 hat auch Kinder (nicht von Herr C). Nun würde es sich ja im Sterbefall von Herr C wie folgt verhalten: 50% des Hauses, erbt Frau C2, je ein Viertel die beiden leiblichen Kinder von Herr C. Meine Frage ist nun: erben die Kinder von Frau C2 (die ja nicht die leiblichen Kinder von Herr C sind) auch den Anteil des Hauses von Frau C2 wenn diese verstirbt ? Ich hoffe ich hab mich diesmal deutlicher gemacht ;-) Grüße |
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Hallo Carolin,
wenn der neue Ehegatte C2 die 50% des Hauses nach dem Versterben von Herrn C geerbt hat, ist dieser Anteil ja fest in ihrem Besitz. Das bedeutet, Sie kann damit machen was Sie möchte. Als Folge natürlich dann auch an Ihre in die Ehe eingebrachten Kinder vererben. Abstrakt gesehen würden also alle vier Kinder (zwei aus der ersten Ehe, zwei von Frau C2) nach Ihren Vorgaben und dem Versterben von Frau C2 25% des Hauses geerbt haben. Zur Verdeutlichung: Sollte Herr C einem Freund (Nichtverwandten) ein Gemälde mit einem Wert von 5.000 Euro vermachen, könnte dieser Freund das Gemälde auch wieder frei an seine Kinder oder andere Dritte vererben. Ich hoffe nun weitergeholfen zu haben und alles richtig verstanden zu haben. Erbrecht Einfach |
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Ja, natürlich. Ist ja eigentlich auch logisch.
Danke für die Antwort. Grüße, Carolin |
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Ich habe da auch mal eine Frage zu.
Herr C hat ein Haus auf seinem Namen. Heiratet dann. Wenn Herr C nun versterben würde könnte er per Testament seinem Sohn aus erster Ehe alles vermachen? So das die Aktuelle Frau C maximal den Pflichtanteil bekommt? Wenn Herr und Frau C nun 5 oder 10 Jahre verheiratet sind und Frau C verstirbt, hat ihre Tochter aus erster Ehe irgendwelche Ansprüche auf das Haus das allein auf Herrn C geschrieben ist? (Zugewinngemeinschaft dort wird ja eigentlich alles gleich aufgeteilt) Ich hoffe das klingt nicht etwas hinterhältig oder so, möchte aber auch keinem etwas vererben der damit nicht umgehen kann und es sinnlos verjubelt. |
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