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-   -   Pflichteil Anspruch (https://www.forum-recht-einfach.de/erbschaft-und-erbe/pflichteil-anspruch-1662.html)

Margitte 24.06.2012 19:00

Pflichteil Anspruch
 
Hallo liebe Gemeinde,
ich habe hier ein ganz verzwicktes Anliegen, evtl. auch zwei. Also es ist so:
Meine Mutter ist verstorben, Vater gibt es schon lange nicht mehr. Wir waren 5 Kinder, einer davon ist vor vielen Jahren verstorben - also sind wir nur noch zu viert. Der Verstorbene Bruder hat jedoch zwei Kinder. Nun hat die verstorbene Mutter im Testament die beiden Enkel enterbt. Das ganze ging natürlich ins Nachlassgericht wo alles geregelt wurde. Als dann der Erbschein beantragt (Die beiden Enkel hatten eine Anhörung) wurde und dann auch bei uns ankam, waren wir 4 Kinder zu je 1/4 Erbteil berechtigt. Was ich dazu sagen muss, ist - es ist eine Geldsumme vorhanden. Nun ist dieser Erbschein auf den 05.06.2012 ausgestellt. Jetzt kam ein formloser Brief in dem die beiden Enkel ihren Pflichtteil fordern - das Datum wurde bewusst auf den 25.05.2012 zurückdatiert, Posteingangsstempel ist jedoch der 19.06.2012. Nun meine Frage: Können die beiden Enkel nun noch ihren Pflichtteil geltend machen, wenn ja - muss dies Anwaltschaftlich erfolgen und was würden sie bekommen, wenn die hinterlassene Summe z.B 10.000 Euro wären. Ich hoffe ihr versteht wie ich das meine und würde mich über Auskünfte sehr freuen. Vielen Dank schonmal

Recht-Einfach 25.06.2012 13:14

AW: Pflichteil Anspruch
 
Hallo Margitte, bitte lesen Sie sich hier kurz ein:
Verjährung des Pflichtteils

dort werden Sie über die Verjährungsfristen im Erbrecht im Bezug auf den Pflichtteil Anspruch informiert.

Nach meinem Kenntnisstand (ohne Gewähr) stünden den Enkeln 20% des Erbes zu, den anderen vier Kindern der Versorbenen die restlichen 80%.

Zur Info: Pflichtteil Berechnung und Höhe des Pflichtteils

Durch die Enterbung müsste sich der gesetzliche Erbteil halbieren auf 10% - also sollte jeder Enkel 5% der Summe von 10.000 EUR erben = 500 EUR - allen anderen Erben ständen die 90% zur Aufteilung zur Verfügung.

Bitte lesen Sie dazu auch hier: Höhe des Erbes und Wert des Nachlasses ermitteln


Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und rate generell den Gang zum Anwalt, wenn es um solche Summen geht.


Erbrecht Einfach

Margitte 25.06.2012 20:57

AW: Pflichteil Anspruch
 
Hallo,

vorab erstmal vielen Dank, hat mich schon wieder etwas weitergebracht, habe aber wie schon vorgeschlagen einen Anwalt hinzugezogen.
LG Margitte


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