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sunnyantalya 26.02.2013 15:26

Wie hoch ist mein Anteil?
 
Meine Mutter war Eigentümerin eines Einfamilienhauses. Nach ihrem Tod 2001 erbten mein Vater und ich das Haus, Grundbucheintrag je zur Hälfte.
Seitdem bewohnt mein Vater das ganze Haus allein, d.h. er trug sämtliche Kosten (Hypothek und sonstige Kosten) und Einnahmen aus der Vermietung der Einliegerwohnung allein. Ich hatte auf meinen Anteil verzichtet, solange er darin wohnen will. Hierzu gibt es keine schriftliche Vereinbarung.
Jetzt will mein Vater das Haus verkaufen und ist der Meinung, dass mir nur der 1/2 Wert zum Zeitpunkt des Todes meiner Mutter zusteht.
-Hat er damit Recht? (wie ist die rechtliche Lage in unserem Fall)
-Hat er durch die weitere Abzahlung der Hypothek seinen Anteil beim Verkauf vergrößert?
-Oder habe ich meinen Anteil verändert, indem ich von ihm keine Miete verlangt habe?
vielen dank für eine Auskunft,
mfG Ute Krupski

Recht-Einfach 27.02.2013 09:53

AW: Wie hoch ist mein Anteil?
 
Hallo Frau Krupski,

die rechtliche Lage kann natürlich nur ein Rechtsanwalt für Erbrecht abschließend beurteilen. Wenn ich meiner persönlichen Einschätzung glauben sollte, würde ich Ihrem Vater zustimmen.

Da er das Haus nach dem Tod Ihrer Mutter allein gepflegt, Instand gehalten, möglicherweise saniert oder renoviert hat und auch alle Kosten (inkl. Hypothek) alleinig trug, würde ein dadurch entstandener Zugewinn nicht auf Sie übertragbar sein.

Alles andere wird für Sie auch schwer nachzuweisen sein, denn wie Sie sicherlich ahnen sind mündliche Vereinbarungen im Falle einer tatsächlichen Auseinandersetzung nicht viel wert!

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