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Mikewolf 17.04.2013 19:55

Hilfe bei Haus Erbschaft
 
Meine Mutter ist vor kurzen verstorben sie war vom Elternhaus halb Besitzerin vom Haus , durch ihr Testament wurde mein Vater Alleinerbe sie hatten ein sogenanntes Berliner Testament gemacht sie setzten sich als Alleinerben ein .auch ist im Testament festgehalten wer nach dem Tod des Letzt Erben , Erben soll , in dem fall darf nur ich als Kind oder einer meiner zwei kinder als erbe eingesetzt werden .

Einige fragen dazu .
Kann mein Vater nun das Haus einfach verkaufen oder jemand anderes als Erben einsetzen .
Wenn ja kann ich dagegen rechtlich Vorgehen .

Wenn ich nach dem Tod meines Vaters erbe , wieviel Erbschaftsteuer muss ich zahlen ? Ist eine Schenkung ( Wohnungen ) vorab nicht besser ? Oder ist eine komplett Umschreibung besser ?

Wie ist das mit geldvermögen wie wird das versteuert .?

Kann ich von meinem Vater verlangen das er meine Frau mit ins Testament mit auf nimmt , so das z.b. Ich und meine Frau zu 50% Besitzerin vom Haus werden .kann er das überhaupt wegen dem vor Testaments meiner Mutter und ihren gemeinsames Testament , Wenn nein kann ich wenn ich Besitzerin bin vom Haus nach dem Tod , meiner Frau die Hälfte schenken ? Wenn ja was kostet mich das , und wenn nein warum nicht und welche Möglichkeiten besitze ich es doch zu schaffen .

Recht-Einfach 26.04.2013 10:02

AW: Hilfe bei Haus Erbschaft
 
Zitat:

Zitat von Mikewolf (Beitrag 7149)
Kann mein Vater nun das Haus einfach verkaufen oder jemand anderes als Erben einsetzen. Wenn ja kann ich dagegen rechtlich Vorgehen.

Zu Lebzeiten kann Ihr Vater mit seinem Vermögen machen, was er will. Das Berliner Testament ist jedoch nach dem Ableben eines Partners nicht mehr abänderbar! Das bedeutet, ihr Vater kann kein neues Testament verfügen.

Zitat:

Zitat von Mikewolf (Beitrag 7149)
Wenn ich nach dem Tod meines Vaters erbe, wieviel Erbschaftsteuer muss ich zahlen? Ist eine Schenkung (Wohnungen) vorab nicht besser? Oder ist eine komplett Umschreibung besser?

Wieviel Erbschaftsteuer Sie zahlen müssen hängt natürlich von der Erbmasse ab, denn es gibt ja auch Freibeträge. Zu dem Thema können Sie sich hier einmal einlesen: Erbschaftssteuer Höhe und Freibeträge - Erbrecht Ratgeber

Da eine Schenkung und Überschreibung nahezu das Selbe sind, differenzier ich hier einmal nicht. Bei einer Schenkung ist zu beachten, dass der Wert über 10 Jahre auf das Erbe mit angerechnet wird, jedes Jahr um 10% sinkend. Bitte lesen Sie dazu hier: Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber

Zitat:

Zitat von Mikewolf (Beitrag 7149)
Wie ist das mit geldvermögen wie wird das versteuert?

Kurzfassung: Das gesamte nicht in Geld bestehende Vermögen wird begutachtet und geschätzt, der Geldwert hinzugerechnet, ggf. Schulden, etc. abgezogen und dies ergibt die Erbmasse.

Zitat:

Zitat von Mikewolf (Beitrag 7149)
Kann ich von meinem Vater verlangen das er meine Frau mit ins Testament mit auf nimmt, so das z.b. Ich und meine Frau zu 50% Besitzerin vom Haus werden. kann er das überhaupt wegen dem vor Testaments meiner Mutter und ihren gemeinsames Testament, Wenn nein kann ich wenn ich Besitzerin bin vom Haus nach dem Tod, meiner Frau die Hälfte schenken? Wenn ja was kostet mich das, und wenn nein warum nicht und welche Möglichkeiten besitze ich es doch zu schaffen.

Eine Änderung des Testaments ist wie gesagt nicht mehr möglich. Wenn Ihnen das Haus gehört, dann können Sie damit machen was Sie wollen. Gehen Sie zum Notar und übertragen Sie die 50% an Ihre Frau.


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