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cato 18.04.2013 06:17

Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Es sei die folgende Situation gegeben.
Ein kinderloses Ehepaar besitzt zu gleichen oder ungleichen Teilen eine in Deutschland oder im Ausland belegene Immobilie, die sie selbst bewohnt, und einer der Eheleute verstirbt.

Geht der Anteil des Verstorbenen an der selbst bewohnten Immobilie in voller Höhe in den Besitz des überlebenden Ehepartners über oder haben die Eltern des Verstorbenen einen Pflichtteilsanspruch an dessen Anteil ?

Danke für alle Auskünfte.

Recht-Einfach 24.04.2013 15:28

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Hallo,

um solche Dinge sauber zu Lebzeiten zu regeln, sollten Sie über das Verfassen eines Testaments nachdenken. In Ihrem Fall sollten Sie den Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Einen entsprechenden Vordruck haben wir hier:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster

Des Weiteren ist in dem Testament Muster eine beispielhafte Klausel zu Nacherben und dem Pflichtteilsanspruch enthalten.

Auch wenn es sich bei der Vorlage um ein Einzeltestament handelt, so sind die Formulierungen parallel auf ein gemeinschaftliches Testament anzuwenden.

Erbrecht Einfach

cato 25.04.2013 11:32

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Zitat:

Zitat von Recht-Einfach (Beitrag 7182)
Hallo,

um solche Dinge sauber zu Lebzeiten zu regeln, sollten Sie über das Verfassen eines Testaments nachdenken. In Ihrem Fall sollten Sie den Ehegatten gegenseitig als Alleinerben einsetzen.

Einen entsprechenden Vordruck haben wir hier:
Einzeltestament Ehefrau als Alleinerbin - Testament Muster

Des Weiteren ist in dem Testament Muster eine beispielhafte Klausel zu Nacherben und dem Pflichtteilsanspruch enthalten.

Auch wenn es sich bei der Vorlage um ein Einzeltestament handelt, so sind die Formulierungen parallel auf ein gemeinschaftliches Testament anzuwenden.

Erbrecht Einfach

Danke für Ihre Antwort.
Wir sind mit dem Verfassen eines Testaments beschäftigt. Ich habe den vollständigen Text des BGB mit dem Erbschaftsgesetz vorliegen.
Die gegenseitige Einsetzung der Ehepartner als Erben beseitigt nicht den Pflichtteilsanspruch der Eltern der Ehepartner. Das ist das Problem.

Wir möchten gerne wissen, welche Teile aus dem Besitz des Verstorbenen zum Nachlass gehören, vor allem ob die Anteile an der selbst bewohnten Immobilie zum Nachlass gehören.

Wir haben sich widersprechende Informationen dazu, obwohl dieser Sachverhalt heutzutage so häufig auftreten sollte, dass ein Notar oder ein Anwalt diese Frage aus dem FF beantworten können müsste. Aber leider nein.

Danke nochmals für Ihr Interesse.


P.S.
Ich weiss leider nicht, was ein "Nacherbe" ist.

Recht-Einfach 26.04.2013 10:27

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Der Pflichtteilsanspruch ist nicht auszuschließen. Es heisst ja auch "Pflichtteil".

Sie sollten sich vielleicht hier auch noch einmal über das Berliner Testament informieren:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Vordrucke dazu finden Sie auch schnell bei Google. Wenn Sie sich dort gegenseitig als Alleinerben einsetzen, dann geht der "gesamte Besitz" an den überlebenden Ehegatten weiter.

Dort wird dann auch klar, was ein Nacherbe ist: Das ist in diesem Fall der Schlusserbe nach dem Versterben beider Ehegatten, z.B. der Sohn oder die Eltern.


Erbrecht Einfach

cato 27.04.2013 14:20

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Hallo,
ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Wenn Sie schreiben, dass, insofern sich die Ehepartner als gegenseitige Erben eingesetzt haben, der *gesamte gemeinsame Besitz* in den Besitz des überlebenden Ehepartnern übergeht, dann wäre meine Frage hinreichend beantwortet.

Allerdings gilt selbst bei dem Berliner T. wie ja aus Ihrer Vorlage hervorgeht folgendes:
"Sollte eines der Kinder nach meinem Tod von der Mutter den Pflichtteil verlangen, so soll es auch zum Zeitpunkt des Todes der Mutter nur den Pflichtteil erhalten."
Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass ein Kind darauf bestehen kann, sich von dem überlebenden Elternteil "auszahlen" zu lassen.

Wir haben vergangenes Jahr ein anwaltliches T. verfassen lassen, in dem der Anwalt darauf hingwiesen hat, dass selbst wenn die Ehegatten sich als Alleinerben eingesetzt haben, die Eltern als Erben zweiter Ordnung einen Pflchtteilsanspruch haben.

Die Folgefrage ist: wenn ein Pflchtteilsanspruch besteht, geht dann wenigstens das von den Ehegatten gemeinsam bewohnte Haus zu 100% in das Eigentum des überlebenden Ehegatten über oder können auch hier die Eltern des verstorbenen Ehegatten ihren Pflichtteil fordern ?

Ich habe die Frage hier gestellt, weil wir sich widersprechende und unklare Auskünfte erhalten haben, wobei ich ehrlich gesagt nicht verstehen kann, dass man von Anwälten in solch einfachen und grundsätzlichen Fragen keine *eindeutige* Auskunft erhält. So kompliziert erscheint mir diese Frage nämlich nicht.

Danke nochmals & Gruss,

Recht-Einfach 29.04.2013 18:07

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Noch einmal ganz deutlich: Der Pflichtteil kann bei jedem Erbe eingefordert werden, sollte ein erbberechtigter Verwandter (siehe Verwandtenerbrecht und gesetzliche Erbfolge) im Erbfall nicht testamentarisch bedacht sein, so kann er immer seinen Pflichtteil einfordern!

In Ihrem Fall wäre das dann der 1/2 gesetzliche Erbteil an Ihrem Haus, welchen der überlebende Ehegatte dann an denjenigen auszahlen muss, der seinen Pflichtteil geltend macht!


Erbrecht Einfach

cato 30.04.2013 04:37

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Danke nochmals. Ich habe die Informationen zum Verwandtenerbrecht gelesen.

Ich zitiere daraus:
"War die Ehe/Partnerschaft kinderlos und leben die Eltern des Erblassers noch, beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Erbes. Davon unberührt bleiben der gemeinsame Hausrat und die Hochzeitsgeschenke. Sie stehen grundsätzlich dem Ehegatten zu. "

Ich kann jetzt meine Frage noch einmal konkreter formulieren:
Gehört das von den Ehegatten bewohnte Haus zum gemeinsamen Hausrat ?

Nach Ihrer Auskuft gehört das Haus also *nicht* zum gemeinsamen Hausrat ?

Darf ich mir erlauben zu fragen, ob Sie mir als ausgebildeter Jurist schreiben oder als interessierter Laie, damit ich die Relevanz Ihrer Auskunft beurteilen kann ? Haben Sie eine Gesetzesquelle dazu ?

MfG,

Recht-Einfach 03.05.2013 12:10

AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie
 
Das Haus gehört natürlich nicht mit zum Hausrat!
Und bitte lesen Sie meine Signatur, da stellen Sie fest, dass dies ein Forum ist und es kann und darf keine Rechtsberatung erfolgen, denn ich bin auch kein ausgebildeter Jurist!

Dazu müssten Sie sich an einen Anwalt wenden, z.B. an jemanden aus unserer Online Rechtsberatung:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Erbrecht Einfach


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