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Enkelkind 31.10.2013 16:45

Verstorbener Vater enterbt - Anspruch auf Erbe als Enkel?
 
Hallo zusammen,
ich habe eine etwas verworrene Situation und suche einen Rat.
Also Folgendes: Mein Vater ist letztes Jahr verstorben – ich rücke somit erbrechtlich an seine Stelle. Nun ist auch meine Oma vor ein paar Wochen gestorben. Ich habe das Testament zugeschickt bekommen. Darin steht, dass mein Vater von der Erbfolge ausgeschlossen wird und dass mein Onkel als Alleinerbe ernannt wird.

Das Testament wurde vor dem Tod meines Vaters geschrieben (beim Notar).. Hätte er meine Oma überlebt, so stünde ihm lediglich der Pflichtteil zu. Nun ist er aber tot und meine Frage ist, ob die Enterbung meines Vaters auf mich übertragbar ist oder diese nach dem Tod meins Vaters gar keine Rolle mehr spielt - ich also somit mehr erbe, als nur den Pflichtteil…

Ich freue mich schon auf eure Antworten

Bis bald…

Recht-Einfach 05.11.2013 16:21

AW: Verstorbener Vater enterbt - Anspruch auf Erbe als Enkel?
 
Hallo,
meiner Ansicht nach sind das zwei verschiedene Sachverhalte.

Tod des Vaters:
Zuerst haben Sie Anspruch auf Ihren Erbteil aus der Masse Ihres verstorbenen Vaters.

Tod der Oma:
Wenn ich richtig liege ist der Onkel der Bruder Ihres Vaters, somit der Sohn Ihrer Oma und Erbe 1. Grades. Erben erster Ordnung schließen Erben aller anderen Ordnungen aus.

Lesen Sie bitte einmal hier zur gesetzlichen Erbfolge:
Erbfolge gesetzlicher Erben - Erbschaft und Erbe- Erbrecht Ratgeber

Dennoch werden Sie (und möglicherweiseweise Ihre Geschwister) auf den Status Ihres Vaters gehoben und erhalten dessen Erbteil. Sollte Ihre Oma also zwei Kinder gehabt haben, wären dies 50% - bei Enterbung und Geltendmachung des Pflichtteils 25%. Dieser Anteil würde unter den Kindern des verstorbenen Vaters aufgeteilt.

Somit sehe ich als Laie schon einen Anspruch, Sie sollten sich dies aber rechtsanwaltlich bestätigen lassen, um sicher zu gehen. Wir bieten zwei Varianten der günstigen Rechtsberatung, welche Sie hier aufrufen können:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) - Beratung durch Erbrecht Anwalt


Viel Erfolg, Erbrecht Einfach


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