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enkelinbrauchtrat 13.01.2014 16:04

Erbe besser ausschlagen
 
Hallo -

meine Oma (93) ist kürzlich verstorben. Sie hat eine Tochter (meine Mutter) sowie meine zwei Geschwister und mich als Enkel. Weitere lebende Verwandte ist noch ihre Schwester (82).

Da der Kontakt zu der Oma vor über 2 Jahren abgebrochen wurde, sie zog nach einem Streit von heute auf morgen sozusagen aus, wissen wir nichts über die aktuellen Verhältnisse.

Ihr Anteil am Elternhaus wurde schon vor über 20 Jahren auf mich und meinen Bruder überschrieben. Sie hat nie eigenes Geld verdient, wurde von meinem Opa vor 50 Jahren geschieden, daher kam die Rente.

Als sie vor zwei Jahren auszog (wohnte im Haus mit meiner Mutter) hinterließ sie ein einziges Chaos, alles was noch halbwegs gut war, nahm sie mit. Müll und Dreck durften wir entsorgen.

Meine Mutter wird das Erbe ausschlagen. Demnach wären meine Geschwister und ich als Nächste erbberechtigt. Mein Bruder ist noch unschlüssig, er fühlt sich irgendwie verpflichtet. Allerdings wissen wir so gut wie garnichts über ihre finanziellen Verhältnisse. Da mein Bruder noch studiert und so gut wie kein eigenes Einkommen hat, möchte ich natürlich ungern, dass er sich aus falschem Pflichtgefühl übernimmt. Die Haushaltsauflösung würde sicher auch noch Kosten verursachen.

Die Beerdigung hat sie selbst geregelt und bezahlt, Immobilien oder sonstige Werte hat sie nach unseren Kenntnissen nicht besessen.

Wahrscheinlich geht es hier hauptsächlich um den Inhalt der Wohnung, evtl. um ein Sparbuch unbekannter Höhe.

Jetzt haben wir erfahren, dass beim Nachlassgericht 2 Testamente vorliegen.

Wie können wir in diesem Fall in Erfahrung bringen, was im Falle einer Erbannahme auf uns zukäme?

Vielen Dank.

Recht-Einfach 15.01.2014 17:01

AW: Erbe besser ausschlagen
 
Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier zur Testamentseröffnung:
Testamentseröffnung - Testament eröffnen - Erbrecht Ratgeber

Insbesondere der Absatz: Ist die Teilnahme an der Testamentseröffnung Pflicht? könnte für Sie wichtig sein.

Vielleicht wurden im Testament ja einzelne Wertgegenstände aufgeführt.

Des Weiteren sollten Sie sich hier noch einmal mit den Geflogenheiten des Erbverzichts auseinandersetzen:
Erbe ausschlagen und Erbe ablehnen - Erbrecht Ratgeber


Viel Erfolg


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