Berliner Testament
Meine Eltern haben ein Berliner Testament geschlossen. Sie haben sich gegenseitig als alleinige Vollerben eingesetzt. Meine Schwester und ich sind die Schlusserben.
Meine Mutter ist vor drei Jahren verstorben. Mein Vater ist somit Vollerbe geworden. Hier meine Fragen: - kann mein Vater mit dem Nachlass alles tun was er will; kann er z. B. auch das Haus jetzt an meinen Neffen vererben, obwohl meine Schwester und ich Schlusserben sind? - wielange kann ich den Pflichtteilsanspruch von meiner Mutter beantragen? z. B. wenn mein Vater jetzt das Haus verkauft, muss er mir dann meinen Pflichtteilsanspruch auszahlen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! |
AW: Berliner Testament
Hallo, bitte lesen Sie doch einmal hier zum Berliner Testament:
Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber und hier zum Vorerben und Nacherben: Vorerbe und Nacherbe - Testament - Erbrecht Ratgeber Das könnte Ihnen schon weiterhelfen. Ihr Vater kann je nach Formulierung im Testament über den Besitz (möglicherweise beschränkt) verfügen. Ihn an jemand anderen zu vererben ist jedoch nicht möglich. Das Berliner Testament ist ab Todesfall eines der beiden Ehegatten nicht mehr änderbar! Wenn der Pflichtteilsanspruch nicht ausgeschlossen wurde (Sie sind ja Schlusserbe und nicht enterbt), lesen Sie bitte hier einmal zur Verjaährung: Verjährung des Pflichtteils - Erbrecht Ratgeber viel Erfolg, Erbrecht Einfach |
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